
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Was kann eine Genossenschaft zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland beitragen?
Welche Modelle gibt es und wie funktioniert das Ganze?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Es ist durchaus möglich mit einer schlauen und gut gestalteten Genossenschaft Wohnraum zu schaffen.
Dies wird sogar staatlich gefördert. Und zwar in einem solchem Umfang, dass z.T. durch die staatliche Förderung das Eigenkapital dargestellt werden kann. Dies erleichtert wiederum eine eventuelle Zufinanzierung durch die Banken.
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Generell spielt es keine Rolle, ob Sie viele oder wenige sind, die Wohnraum für sich und andere schaffen möchten.
Außerdem ist der Begriff „Wohnraum schaffen“ recht weit gefasst, d.h. es muss sich nicht zwangsläufig um einen Neubau handeln, sondern auch ein Umbau und Sanierungen sind möglich.
Jedoch sollten Sie mindestens zur dritt sein, da die Genossenschaft mindestens 3 Mitglieder benötigt.
Zudem sollten Sie für den Kauf über genügend Eigenkapital (ggf. auch durch Förderung) verfügen, oder genügend Liquidität haben um eine angemessene Miete zahlen zu können.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Sie gemeinschaftlich mit einer Genossenschaft ein entsprechendes Objekt kaufen (Restfinanzierung über eine Bank) und es dann umbauen / sanieren.
Wenn die Genossenschaft entsprechend gestaltet ist, kann die Miete für den Wohnraum auch subventioniert werden.
Dies gelingt mit einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Viele kennen die Wohnungsbaugenossenschaft nur als große Genossenschaft mit z.T. über 1000 Mitgliedern.
Aber das ist gar nicht unbedingt nötig. Eine Wohnungsbaugenossenschaft kann auch in einem kleinen Rahmen stattfinden.
Dabei spielt bspw. der Verwandtschaftsgrad der Mitglieder untereinander keine Rolle. So können z.B. auch Mehr-Generationen-Wohnprojekte umgesetzt werden.
In diesem Rahmen sind über die Genossenschaft viele Wohn-Modelle und Gestaltungen möglich – und zwar mit staatlicher Unterstützung und Förderung.
So kann es Ihnen gelingen, Ihren eigenen Wohnraum selbst herzustellen.
Dieser gehört Ihnen natürlich nicht persönlich, sondern der Genossenschaft.
Doch als Mitglied der Genossenschaft, können Sie diesen Wohnraum vergünstigt mieten.
Es ist also durchaus möglich, auch in einem kleinen Rahmen Wohnraum zu schaffen.
Die Genossenschaft bietet hier einen wunderbaren Weg, dies in verschiedenen Formen und sogar mit staatlicher Unterstützung umzusetzen, wobei der entstandene Wohnraum vergünstigt an Sie als Mitglied vermietet werden kann.
Dies funktioniert gemäß dem genossenschaftlichen Grundsatz: Was einer allein nicht schaffen kann, das schaffen viele gemeinsam.
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Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
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