
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Kann ich ein Einzelunternehmen in eine Genossenschaft einbringen und / oder dort weiterführen?
Welche Vor- und Nachteile bestehen dabei?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ein Einzelunternehmen ist ein Gewerbebetrieb, der von Ihnen privat mit einem Betriebsvermögen geführt wird.
D.h. in einem Haftungsfall, haften Sie privat. In diesem Fall ist demnach Ihr gesamtes, privates Vermögen betroffen.
Die steuerliche Behandlung der Einnahmen sollte hier auch bedacht werden. Alle Einnahmen werden zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser liegt i.d.R. zwischen 30 – 45%.
Wenn Sie also ein Einzelunternehmen haben, stellt sich für viele bald die Frage: „Was mache ich jetzt damit, um das Risiko nicht mehr zu tragen?“, bzw. „Wie kann ich die Besteuerung optimieren?“
Bei einer Körperschaft, wie z.B. einer GmbH oder einer Genossenschaft, sieht es etwas anders aus.
Hier würden Sie nicht privat haften, sondern hätten eine beschränkte Haftung.
Das ist bei der GmbH so, aber eben auch bei der Genossenschaft.
Genau genommen, haben Sie hier sogar noch eine verbesserte Situation, da Ihnen sogar bei einer Privatinsolvenz, der Genossenschaftsanteil nicht gepfändet werden kann.
Außerdem wird die Körperschaft steuerlich anders behandelt, sodass sich der Steuersatz zunächst auf bis zu 30% senken lässt.
Die Genossenschaft kann so genutzt werden, dass Sie aus der Genossenschaft heraus Subventionen erhalten.
Aber Vorsicht: Diese Subventionen sind eng begrenzt und müssen korrekt vorbereitet und umgesetzt werden, damit sie von den Finanzbehörden akzeptiert werden.
Dabei sind manche Dinge normalerweise auch gar nicht möglich, wie bspw. das alltägliche Essen, Yachten über 15m, etc.
Doch wenn Sie sich in einem angemessen Rahmen bewegen, ist vieles möglich. So können Sie bspw. Anlagen, Gerätschaften und Einrichtungen in der Genossenschaft anschaffen und für ein vergünstigtes Entgelt nutzen.
Zu ihrem Vermögen, gehört immer nur der Genossenschaftsanteil, dessen Nennwert unverändert bleibt.
Die Genossenschaft kann bspw. ein Vermögen im Wert von mehreren Millionen Euro haben, aber ihr Anteil hat nur einen Wert von 100 €.
Haben Sie also ein Einzelunternehmen im Wert von 1 Mio. € und bringen dies in die Genossenschaft ein, so zählt der Wert des Einzelunternehmens zu dem Vermögen der Genossenschaft und nicht länger zu ihrem Privatvermögen.
Ihrem privaten Vermögen kann nur der Nennwert Ihrer Genossenschaftsanteile zugerechnet werden. Das gilt auch für die Finanzbehörden.
Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer:
Sie vererben nur noch Ihre Anteile an der Genossenschaft – und zwar zu deren Nennwert.
Oft wird dadurch erst gar keine Erbschaftssteuer ausgelöst, da es sich hier nur um Anteile mit einem Gesamtwert von ein paar Hundert € handelt.
Wenn Sie nun von Ihrem Einzelunternehmen zur Genossenschaft wechseln möchten, gibt es 2 Wege, die sinnvoll sind.
1. Option:
Sie bringen Ihr Einzelunternehmen, bspw. durch eine Ausgliederung in eine GmbH.
2. Option:
Sie gründen mit dem Einzelunternehmen über den Weg des eingetragenen Kaufmanns eine GmbH.
Mit Hilfe eines qualifizierten Anteilstauschs können Sie die so entstandene GmbH als Tochter unter eine bestehende Genossenschaft bringen.
Alternativ kann das Einzelunternehmen auch direkt in die Genossenschaft ausgegliedert werden.
Der Beste Weg für Sie kommt auf Ihre individuelle Situation an, weshalb wir Ihnen bei solch einen vorhaben dringend zu einer kompetenten Beratung vorab raten.
Es gibt viele Gründe und Wege eine Einzelunternehmen in eine Genossenschaft bringen.
Dabei gibt es einiges zu beachten und auch verschiedene Lösungen und Wege, um zu Ihrem Ziel zu kommen.
Wichtig ist: Lassen Sie sich vorab beraten um unnötige Kosten und einen mehraufwand zu vermeiden und am Ende tatsächlich die passende Lösungen für Ihre Situation zu erhalten.
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Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
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