
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Wie können Immobilien in der Genossenschaft finanziert werden?
Gibt es besondere Möglichkeiten für Genossenschaften?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Grundsätzlich funktioniert es ähnlich, wie bei einem privaten Immobilienkauf:
Zum einen haben Sie eine Immobilien, die Sie der Bank als Pfand anbieten.
Zu anderen, fungieren Sie selbst als Bürge, der den Kredit nimmt.
Wenn die Genossenschaft Eigentümerin der Immobilie ist, kann dies genau so gemacht werden.
Sie können demnach die Bürgschaft für den Kredit der Genossenschaft übernehmen.
Aber warum, sollten Sie das machen?
In machen Fällen kommt es vor, dass die Banken junge Unternehmen nicht so gerne finanzieren, es sei denn, diese hat einen besonderen Wert, ein besonders gutes Standing bei der Bank, etc.
Ob die Genossenschaft die Finanzierung bewilligt bekommt hängt demnach von der Beschaffenheit der Immobilie, dem Kaufpreis und der Kreditwürdigkeit der Genossenschaft ab.
Dabei gibt es Banken, die sich gut mit Genossenschaften auskennen und bei denen sie ein hohes Ansehen genießen.
Es gibt das sogenannte KfW-Programm 134.
Dabei geht es im Prinzip um die Förderung eines zinsgünstigen Kredits für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen um eine Immobilie in die Genossenschaft zu kaufen.
Pro Fall kann es hier 100.000 € geben – aktuell mit 2% Zinsen.
Hinzu kommen 7,5% Tilgungszuschuss.
Leider gibt es nur sehr weniger Banken, die sich tatsächlich damit auskennen und damit arbeiten.
Zu diesen Banken gehören:
In der Umsetzung sieht dies dann folgendermaßen aus:
Sie erhalten einen Kredit über 100.000 € von der KfW mit 7,5% Tilgungszuschuss und aktuell ca. 2% Zinsen.
Die Restfinanzierung macht dann die Bank, die den Antrag stellt.
Dabei stellen die 100.000 € einen Eigenkapitalersatz dar.
Die Immobilien in der Genossenschaft können sehr gut finanziert werden, wenn man sich bemüht.
Sie müssen bei vielen Banken mal allgemein nachfragen, bspw. „Sind sie bereit dazu Immobilien in Genossenschaften zu fördern, ggf. mit dem KfW Programm 134?“.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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