
Steuererklärung und Probleme mit Genossenschaften
Wir möchten uns kurz zu einem Schreiben unseres Verbandes an die Mitglieder äußern, bei dem es um die Jahresabschlüsse und Fristen geht.
Wenn es um Darlehen rund um die Genossenschaft geht, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Doch wann machen welche Optionen am meisten Sinn?
Gibt es versteckte Stolpersteine?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ein echter Klassiker: Ein Mitglied möchte der Genossenschaft ein Darlehen geben.
Das ist grundsätzlich möglich, wenn das Mitglied kein Unternehmer im Sinne des BGB ist.
In diesem Fall kann die Darlehenssumme bis zu 25.000 € betragen, wobei der maximale Zinssatz bei 1,5% liegt.
Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass das Geld aus dem Darlehen nur für das Anlagevermögen verwendet werden darf.
Sollte das Mitglied Unternehmer im Sinne des BGB sein, kann das Darlehen in Höhe von bis zu 2 Mio. € vergeben werden.
Allerdings gilt auch hier ein maximaler Zinssatz von 1,5%.
Wie verhält es sich im umgekehrten Fall – kann die Genossenschaft ein Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben?
Ja, das ist möglich, sofern die Genossenschaft dies nicht als Haupttätigkeit macht.
In manchen Fällen kann so ein Darlehen jedoch durchaus sinnvoll sein, bspw. wenn ein gewerbliches Mitglied mit dem verwendeten Geld aus dem Darlehen wiederum den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft ankurbelt.
Wichtig ist hier: Dieses Darlehen muss immer zu fremdvergleichsüblichen Konditionen gewährt werden, d.h. der Zinssatz sollte vergleichbar mit dem einer Bank o.Ä. sein.
Selbiges gilt auch für die Laufzeit des Darlehens – auch diese sollte realistisch angesetzt werden.
Eine Alternative zum Darlehen stellt das investierende Mitglied dar.
Aber Vorsicht: Wer ordentliches Mitglied ist, kann nicht gleichzeitig investierendes Mitglied sein und umgekehrt.
Haben Sie also jemanden, der Geld in der Genossenschaft anlegen möchte, jedoch selbst kein Mitglied der Genossenschaft ist, so kann diese Person zum investierenden Mitglied in der Genossenschaft werden.
Das investierende Mitglied zahlt Geschäftsguthaben ein, welches mit einer Rendite aus dem Überschuss vergütet wird.
Diese Rendite ist jedoch nicht festgelegt, wird jedes Jahr durch die Mitglieder beschlossen.
Wenn Sie selbst Geld in die Genossenschaft bringen möchten, können Sie dies auch ohne ein Darlehen machen, indem Sie einfach weitere Anteile zeichnen.
Diese Anteile können Sie jederzeit wieder kündigen, sodass das Geld wieder zu Ihnen zurück fließt.
Dieses Vorgehen ist eigentlich der einfachste Weg um weiteres Kapital in Ihre Genossenschaft zu bringen.
Ein Vorteil an dieser Methode: Das so eingebrachte Geld zählt zum Eigenkapital der Genossenschaft und wirkt sich, im Gegensatz zu einem Darlehen, positiv auf die Bilanz der Genossenschaft aus.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten um Geld in die Genossenschaft zu bringen. Welche Option sich am besten eignet kommt immer auf Ihre individuelle Situation und die gewünschte Verwendung des Geldes an.
In unseren kostenlosen Webinaren geht es auch immer mal wieder um das Thema Kapitalisierung und Darlehen.
Schauen Sie gerne vorbei – unverbindlich und kostenlos:
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Wir möchten uns kurz zu einem Schreiben unseres Verbandes an die Mitglieder äußern, bei dem es um die Jahresabschlüsse und Fristen geht.
Vom 15.05 – 16.05.2025 wurde das 10 jährige Staatenlos Jubiläum mit einem großen Event gefeiert.
Sven Leudesdorff-Pfeifer war als Speaker mit einem Vortrag zum Thema Wegzugs- und Erbschaftsbesteuerung mit Genossenschaften dabei.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in das Event und das Vortragsthema geben.
Bei der Einbringung von Werten in eine Genossenschaft oder GmbH gibt es viel zu beachten und entsprechend auch viel, was falsch gemacht werden kann.
Daher ist es entscheidend, dass Sie sich hier nur Unterstützung von echten Profis holen.
Worauf Sie zu achten haben, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025