
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Wenn es um Darlehen rund um die Genossenschaft geht, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Doch wann machen welche Optionen am meisten Sinn?
Gibt es versteckte Stolpersteine?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ein echter Klassiker: Ein Mitglied möchte der Genossenschaft ein Darlehen geben.
Das ist grundsätzlich möglich, wenn das Mitglied kein Unternehmer im Sinne des BGB ist.
In diesem Fall kann die Darlehenssumme bis zu 25.000 € betragen, wobei der maximale Zinssatz bei 1,5% liegt.
Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass das Geld aus dem Darlehen nur für das Anlagevermögen verwendet werden darf.
Sollte das Mitglied Unternehmer im Sinne des BGB sein, kann das Darlehen in Höhe von bis zu 2 Mio. € vergeben werden.
Allerdings gilt auch hier ein maximaler Zinssatz von 1,5%.
Wie verhält es sich im umgekehrten Fall – kann die Genossenschaft ein Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben?
Ja, das ist möglich, sofern die Genossenschaft dies nicht als Haupttätigkeit macht.
In manchen Fällen kann so ein Darlehen jedoch durchaus sinnvoll sein, bspw. wenn ein gewerbliches Mitglied mit dem verwendeten Geld aus dem Darlehen wiederum den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft ankurbelt.
Wichtig ist hier: Dieses Darlehen muss immer zu fremdvergleichsüblichen Konditionen gewährt werden, d.h. der Zinssatz sollte vergleichbar mit dem einer Bank o.Ä. sein.
Selbiges gilt auch für die Laufzeit des Darlehens – auch diese sollte realistisch angesetzt werden.
Eine Alternative zum Darlehen stellt das investierende Mitglied dar.
Aber Vorsicht: Wer ordentliches Mitglied ist, kann nicht gleichzeitig investierendes Mitglied sein und umgekehrt.
Haben Sie also jemanden, der Geld in der Genossenschaft anlegen möchte, jedoch selbst kein Mitglied der Genossenschaft ist, so kann diese Person zum investierenden Mitglied in der Genossenschaft werden.
Das investierende Mitglied zahlt Geschäftsguthaben ein, welches mit einer Rendite aus dem Überschuss vergütet wird.
Diese Rendite ist jedoch nicht festgelegt, wird jedes Jahr durch die Mitglieder beschlossen.
Wenn Sie selbst Geld in die Genossenschaft bringen möchten, können Sie dies auch ohne ein Darlehen machen, indem Sie einfach weitere Anteile zeichnen.
Diese Anteile können Sie jederzeit wieder kündigen, sodass das Geld wieder zu Ihnen zurück fließt.
Dieses Vorgehen ist eigentlich der einfachste Weg um weiteres Kapital in Ihre Genossenschaft zu bringen.
Ein Vorteil an dieser Methode: Das so eingebrachte Geld zählt zum Eigenkapital der Genossenschaft und wirkt sich, im Gegensatz zu einem Darlehen, positiv auf die Bilanz der Genossenschaft aus.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten um Geld in die Genossenschaft zu bringen. Welche Option sich am besten eignet kommt immer auf Ihre individuelle Situation und die gewünschte Verwendung des Geldes an.
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Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
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