Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Eine Genossenschaft ohne Geld?

Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Kurzfristig Geld in die Genossenschaft bekommen

Dies ist eine Situation, die nicht selten vorkommt.
Manchmal liegen die ersten Rechnungen schon vor, bevor Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen und selbst Geld verdienen konnten.

Nun stellt sich hier vielen Gründern die Frage: Wie bekomme ich schnell und kurzfristig Geld in die Genossenschaft?

 

Viele denken hier daran, weitere Anteile zu zeichnen.

Davon möchten wir unseren Gründungskunden abraten, da wir mit der Verteilung der Anteile innerhalb der Genossenschaft meist ein bestimmtes Ziel verfolgen und eine Veränderung an dieser Konstellation zu Steuerschäden führen könnte.

 

Für ein bisschen „Anschub“ können Sie auch einfach ein Darlehen geben.

Aber bitte denken Sie daran: Sie benötigen immer einen Darlehensvertrag uns dieses Darlehen muss mit mindestens 1,5%, besser mit 2% verzinst werden.

So ein Darlehen ist durch jedes Mitglied in Höhe von 25.000 € möglich.

Wenn Sie ein größeres Darlehen benötigen, ist auch dies mit Ihren Mitgliedern möglich, allerdings müssen Sie hier im Darlehensvertrag einen Rangrücktritt vereinbaren.

D.h. Sie treten hinter allen Forderungen der Genossenschaft zurück. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um ein Mitgliederdarlehen, sondern einfach um ein Darlehen einer Person an eine Körperschaft.

Dabei gelten immer die gleichen Regeln, wie auch bei einer GmbH.

 

Kunden, die mit uns gründen, erhalten durch uns auch immer eine Vorlage für einen Darlehensvertrag.

3 Schritte zum Darlehen

Für solch ein Darlehen müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein ordentlicher Darlehensvertrag vorliegen
  2. Sie benötigen einen Beschluss der Generalversammlung, dass dieses Darlehen angenommen wird.
  3. Sie müssen die Zahlungsmodalitäten festlegen.
    Für die kleinen Darlehen raten wir zunächst zu einem Jahr.

Auslage für die Genossenschaft

Wenn es allerdings nur um ein paar kleine Rechnungen und eine Zeitraum von ein paar Tagen oder Wochen geht, können Sie diese der Genossenschaft auslegen.

D.h. Sie bezahlen diese Rechnungen im Namen der Genossenschaft von Ihrem privaten Konto und fordern dies später wieder von der Genossenschaft zurück.

 

Unsere Kunden haben auch einen Steuerberater, der die Bilanzen für sie macht. Dieser Steuerberater kann Sie hier bei Fragen auch gerne unterstützen.

Fazit

Es gibt also, wie bei einer GmbH, auch hier mehrere Wege Geld in die Genossenschaft zu bringen.
Für größere Beträge ist hier ein Darlehen das Mittel der Wahl, denken Sie jedoch daran, hier immer mit fremdvergleichsüblichen Konditionen zu arbeiten.

 

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder andere Themen, die Sie gerne in einem Beitrag und / oder unserem Newsletter sehen würden, melden Sie sich gerne direkt bei uns:

info@gutegenossenschaft.de

 

Über den Autor

Entdecken Sie weitere Beträge

Mehrstimmrechte in der Genossenschaft: Was passiert im Erbfall?

Mehrstimmrechte in der Genossenschaft: Was passiert im Erbfall?

Was passiert mit Genossenschaftsanteilen und Mehrstimmrechten, wenn ein Mitglied verstirbt?

Gerade bei individuell gestalteten Satzungen ist diese Frage wichtig. In diesem Beitrag erklären wir, wie der Erbfall in der Genossenschaft geregelt werden kann, was mit geerbten Anteilen passiert und unter welchen Voraussetzungen auch Mehrstimmrechte vorübergehend erhalten bleiben.

Weiterlesen »
Warum gibt es unterschiedliche Aussagen zum Thema Förderungen in Genossenschaften?

Förderungen in Genossenschaften:
Warum gibt es unterschiedliche Aussagen?

Warum werden Förderungen und Vergünstigungen in Genossenschaften teilweise sehr unterschiedlich bewertet?

Genau diese Frage kam in unserem großen Förderwebinar besonders häufig auf. In diesem Beitrag erklären wir, warum es bei vielen Förderungen keine einheitliche Bewertung gibt, weshalb unterschiedliche Aussagen trotzdem gleichzeitig nachvollziehbar sein können und warum wir bei bestimmten Gestaltungen bewusst Vorsicht empfehlen.

Weiterlesen »
Genossenschaft und Vermögensgestaltung: So lassen sich Strukturen sinnvoll kombinieren

Genossenschaft und Vermögensgestaltung: So lassen sich Strukturen sinnvoll kombinieren

Unternehmer und vermögende Personen müssen ihre Unternehmens- und Vermögensstrukturen immer wieder an neue wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen anpassen.

Dabei geht es längst nicht nur um die Genossenschaft allein. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Möglichkeiten sich rund um die Genossenschaft und weitere Rechtsformen ergeben, wie unterschiedliche Strukturen miteinander kombiniert werden können und welche Angebote wir dafür aktuell bereitstellen.

Weiterlesen »
GenoHeld Logo schwarz weiß

Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.

Copyright © GenoHeld 2026

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wöchentlich die neusten Informationen rund um das Thema Genossenschaft.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.