Die Erträge des Geldes kommen dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung zugute.
Entsprechend muss das Geld irgendwo angelegt werden.
Nun stellt sich hier oft die Frage, ob und wie es möglich ist, dieses Geld selbst zu verwalten.
Hier kommt die Genossenschaft ins Spiel. Die gängige Idee ist es, das Geld einfach in der Genossenschaft anzulegen.
Dabei gibt es einen großen Haken:
Wie können Sie als Dritter, Geld in der Genossenschaft anlegen?
Die erste Option wäre ein Darlehen an die eigene Genossenschaft.
Jedoch wird dies vom Finanzamt zur Gemeinnützigkeit nicht anerkannt, da in unserem Beispiel die Mitglieder der Genossenschaft die gleichen Personen sind, wie die Geldgeber für die Stiftung.
Die zweite Option wäre als investierendes Mitglied der Genossenschaft aufzutreten.
Allerdings gibt es dabei kein Renditeversprechen, da die Generalversammlung eine Rendite jedes Jahr aufs Neue beschließen muss.
Sollte einer dieser Wege dennoch gewählt werden, läuft die Stiftung Gefahr, dass ihr die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, was wiederum hohe Zurückzahlungen / Kosten verursachen kann.
Doch wie verhält es sich, wenn Sie das Geld in einer fremden Struktur anlegen, also bspw. einer Genossenschaft, die nicht Ihnen gehört?
Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit, sofern die Mitglieder der Genossenschaft und die Geldgeber der Stiftung nicht identitätsgleich sind.
Eine gute Option wäre hier eine große Bauträgergenossenschaft, die Immobilien baut und verkauft und somit auch Renditen erzielt.