
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Wie funktioniert das mit der Förderung in Genossenschaften? Und warum eigentlich? Auf welcher Grundlage?
Vor allem: Wie können Sie das für sich nutzen?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Zunächst findet sich die Grundlage für die genossenschaftliche Förderung / Subvention im Genossenschaftsgesetz.
Darin steht, dass die Genossenschaft ihre Mitglieder fördern soll, bspw. den Ertrag und die Wirtschaft der Mitglieder.
Schön und gut. Doch wie macht man das jetzt eigentlich?
Die Genossenschaft versucht also ihre Mitglieder zu unterstützen. Entweder in ihren Geschäften, oder in allem, was sich im Fördergeschäftsbetrieb de Genossenschaft finden lässt.
Dazu kann bspw. auch der gemeinschaftliche Wareneinkauf zählen.
Doch was genau braucht es, um überhaupt fördern zu können?
Reicht es, wenn sich die zu fördernden Dinge im Fördergeschäftsbetrieb finden lassen?
Nein. Sie brauchen zudem bspw. Beschlüsse für die Förderungen / Subventionen, oder ggf. auch Verträge.
Es gibt zahlreiche Hinweise in Urteilen und im Schrifttum, dass die Förderung einer Genossenschaft legitim ist, wenn sie als Subventionierung ausgeführt wird.
Angefangen beim bayrischen Oberlandesgericht, das urteilte, dass die Mitglieder in einer Genossenschaft bereichert werden sollen.
Allerdings gibt es auch Grenzen und Einschränkungen, die Sie unbedingt beachten sollten.
Auch bei der Genossenschaft gilt das Betriebsausgabenabzugsverbbot.
Außerdem sollten Sie eine verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden.
Was heißt das?
Wenn die Genossenschaft private Dinge der Mitglieder einfach bezahlt, funktioniert das nicht.
Die Finanzbehörden merken gerne an, dass eine Subventionierung untereinander, also zwischen verschiedenen Fördermöglichkeiten nicht funktionieren würde.
Hier wird den Genossenschaften unterstellt, Geld mit Sache A zu verdienen und es für Sache B auszugeben.
In solch einem Fall können Sie sich auf das sogenannte Nebenzweckprivileg berufen.
Dieses besagt, dass Sie als Genossenschaft auch vollständig defizitäre Geschäftsbereiche aufrechterhalten dürfen, wenn sie der Förderung der Mitglieder dienen.
Diese dürfen durch andere Dinge subventioniert werden.
Die Grundlage hierfür finden Sie bspw. in einem BMF-Schreiben, oder auch in einem BFH-Urteil, bei dem eine (Milch-)Genossenschaft den Milchpreis durch die Herstellung von anderen Dingen subventioniert hat.
D.h. die Genossenschaft hat Neben- und Hilfsgeschäfte, die ihr helfen, den Fördergeschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
Ein großen Beispiel aus der Praxis ist die DATEV.
Die DATEV vergünstigt ihre Produkte (IT für Steuerberater) für ihre Mitglieder.
Der sicherste Weg ist die Vermietung der Einrichtungen und Gegenstände der Genossenschaft an die Mitglieder. Dabei kann eben diese Miete subventioniert werden.
Die Förderung / Subventionierung in der Genossenschaft ist durchaus legitim und fußt auf zahlreichen Gesetzestexten, Schriftstücken und Urteilen.
Probleme entstehen dann, wenn diese Förderungen nicht korrekt vorbereitet und umgesetzt werden, oder wenn es sich um nicht förderbare Dinge handelt.
Letzteres ist immer dann der Fall, wenn es sich um Dinge aus dem privaten Bereich handelt. Die Genossenschaft kann bspw. nicht ihr privates Mittagsessen bezahlen.
Es wird noch eine Weile dauern, bis es eine 100 %-ige Rechtssicherheit gibt. Allerdings wäre alles andere höchst unwahrscheinlich und würde zu einer Vielzahl an Problemen mit den zahlreichen großen Genossenschaften, wie den Vermietungsgenossenschaften, geben.
Letztendlich geht es hier um eine Grundsatzfrage, die durch die Politik bereits beantwortet wurde.
der politische Wille ist eine Renaissance / einer Wiederauflage des Genossenschaftswesens, auch für die kleinen Genossenschaften, bei der dieses gestärkt werden soll.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge

Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?

Heute haben wir gleich zwei gute Neuigkeiten für Bestandsgenossenschaften.
Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
Was genau ist da eigentlich passiert?
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2026