
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Das Jahr 2024 ist fast vorbei und wir möchten die Gelegenheit nutzen um Ihnen einen kurzen Einblick in unser Jahr und einen Ausblick auf das anstehende Jahr 2025 geben.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Dieses Jahr waren wir immer mehr damit beschäftigt große Strukturen zu optimieren und nicht nur einfach die Genossenschaften zu gründen, sondern dazu bspw. auch gemeinnützige Treuhandstiftungen, Familienstiftungen oder auch (gemeinnützige) Vereine.
In unserer Arbeit hat sich also einiges verändert.
Das gilt auch für den Rechtsbereich unserer Arbeit.
Frau Gevorgyan verlässt uns, dafür ist Herr Dr. Damas, Fachanwalt für Steuerrecht, jetzt bei uns und wird uns noch intensiver als in den vergangenen Jahren unterstützen.
Auch im kommenden Jahr werden wir wieder an die 150 Genossenschaften gründen und auch damit Verbundenes, wie bspw. Stiftungen, GmbHs, KGs, etc.
So können wir ganze Strukturen für Sie herstellen um sicherer in die Zukunft schauen zu können.
Insbesondere in bewegten Zeiten wie jetzt lohnt es sich vorausschauend mit Wissen, Maß und Ziel zu handeln um gestärkt daraus hervorzugehen.
Unser Team wünscht Ihnen alles Gute für das kommende Jahr.
Auch in 2025 unterstützen wir Sie gerne weiterhin bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben – sei es durch die Nachbetreuung Ihrer Genossenschaft oder in der Beigründung oder Neugründung.
Wir bedanken und herzlich für das erfolgreiche Jahr und freuen uns, auch in 2025 gemeinsam mit Ihnen an Ihren Projekten und Strukturen zu arbeiten.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025