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Warum muss eine Genossenschaft Mitarbeiter haben?

Eine Genossenschaft muss Mitarbeiter haben. Aber warum eigentlich?

Kann die Genossenschaft nicht auch ohne Angestellte ihrem Zweck nachkommen?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Mitarbeiter für den Födergeschäftsbetrieb

Wie jedes andere Unternehmen auch, braucht die Genossenschaft Mitarbeiter um ihrer Tätigkeit nachzukommen.

Das gilt natürlich auch dann, wenn die Genossenschaft gemäß ihrem Zweck Dinge für Tochterunternehmen erledigt.

Übernimmt die Genossenschaft bspw. die vorbereitende Buchführung für die darunter liegende GmbH, so muss diese natürlich auch von jemandem erledigt werden.

Sie können diese nicht einfach weiterhin von der GmbH erledigen lassen und diese Leistung trotzdem durch die Genossenschaft in Rechnung stellen.

Das ist nicht nur verboten, sondern Sie würden damit auch Ihre eigene Struktur als sinnlos darstellen.

Angebot und dessen Erfüllung

Die Genossenschaft muss also Angestellte haben, die die Dienstleistungen für die Mitglieder oder auch für fremde, Dritte erbringen.

Diese Option ist meist gewünscht und bei den durch uns gegründeten Genossenschaften in der Satzung verankert, da diese Leistungen für Dritte eben auch dem Fördergeschäftsbetrieb dienen und die Genossenschaft so Geld erwirtschaftet.

 

Das Angebot der Genossenschaft sollte also auf stabilen Beinen stehen. Sie benötigen Angestellte, die die Leistungen erbringen können und Mitglieder oder Dritte, die diese Leistungen abnehmen.

Dabei sollten die Rechnungsbeträge und Bearbeitungszeiten fremdvergleichsüblich sein.

 

Tatsächlich müssen Sie dies gegenüber dem Finanzamt auch nachweisen können.

Was passiert, wenn diese Dinge nicht zutreffen?

Die Genossenschaft ist eine reale Körperschaft mit einem echten Angebot.

Sie ist KEIN diffuses Ding, das eigentlich gar nichts macht und nur dazu dient ein bisschen Geld hin und her zu schieben.

Behandeln Sie die Genossenschaft jedoch so, beweisen Sie dem Finanzamt letztendlich, dass die Genossenschaft keine echte Genossenschaft ist, keinen Fördergeschäftsbetrieb hat und aus dem Register ausgetragen werden muss.

Solide Grundlage

Es ist also wichtig, dass Ihre Genossenschaft eine solide Grundlage hat und korrekt gestaltet und betrieben wird.

Das bedeutet, Ihre Genossenschaft hat Angestellte, diese haben Arbeitsverträge und erbringen gemäß dieser Verträge und dem Angebot der Genossenschaft ihre Arbeit, wie z.B. Dienstleistungen für Mitglieder und Mitgliedunternehmen.

Und zwar all das zu fremdvergleichsüblichen Konditionen.

 

Steht hier alles auf festen Beinen, sind sogar viele Dinge möglich, die zunächst etwas „schräg“ anmuten.

Beispielsweise können Sie an Einzelunternehmer Dienstleistungen für die Genossenschaft übernehmen, die diese Ihrem eigenen Unternehmen teurer verkauft.

Fazit

Eine Genossenschaft ohne Mitarbeiter funktioniert nicht!

Um Ihrem Fördergeschäftsbetrieb nachzukommen bietet die Genossenschaft schließlich Leistungen an, die ja auch von irgendjemandem erledigt werden müssen. Und eben dafür braucht es die Mitarbeiter.

Das ist wie in jedem anderen unternehmen auch: Die Mitarbeiter brauchten ordentliche Verträge, usw.

Außerdem müssen die Leistungen der Genossenschaft auch immer einem Fremdvergleich standhalten, d.h. Sie können nicht willkürlich hohe Rechnungen schreiben oder viel zu hohe Zeitaufwände annehmen.

 

Diese Basis ist essenziell, damit die Genossenschaft überhaupt richtig funktionieren kann. Dabei haben Sie auch viele Möglichkeiten der Gestaltungen, solang Sie sich innerhalb dieses Rahmens bewegen. Hier heißt es: Gewusst wie.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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