
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Bis zum 31. März 2025 (dieser Monat!) müssen Sie zwingend Ihren Jahresabschluss 2023 veröffentlichen.
Ansonsten können ab April Geldstrafen drohen.
Einen Monat später, also bis zum 30. April 2025 müssen Sie die Steuererklärung für Ihre Genossenschaft so wie auch für Ihre anderen Unternehmen abgeben.
Wenn Sie Werte in eine Genossenschaft eingebracht und dafür Anteile an dieser Genossenschaft erhalten haben, müssen Sie bis zum 31. Mai 2025 dem Finanzamt angeben, dass Sie diese Anteile noch halten.
Das können Sie über Ihren Steuerberater oder auch selbst machen.
Ansonsten kann es zur Annahme einer Sperrfristverletzung kommen – was Sie sicher vermeiden möchten.
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Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
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