
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Wie Sie inzwischen bestimmt wissen, können wir steueroptimiert Werte in eine Genossenschaft bringen.
Doch wie geht es dann weiter? Wie holen Sie wirklich das Optimum aus der Situation?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Es ist möglich Werte sehr steuergünstig in oder unter Ihre Genossenschaft zu bringen.
Bei Immobilien geht dies bspw. schon für 10% der Grunderwerbssteuer, sofern die Voraussetzungen stimmen und der Vorgang entsprechend vorbereitet wird.
Aber auch Einzelunternehmen können steuerneutral in eine Genossenschaft ausgegliedert werden oder mittels einer Ketteneinbringung unter die Genossenschaft gebracht werden.
Aber auch andere Unternehmen wie GmbHs und Holdings können vollständig unter die Genossenschaft gebracht werden.
Dasselbe gilt entsprechend für liquide Mittel, Edelmetalle und sonstige Werte. All diese Werte können hervorragend in oder unter einer Genossenschaft gebracht werden.
Dieser Vorgang wird bei uns rechtssicher und frei von Komplikationen durch unsere Steuerberater, Juristen uns Notare begleitet, mit denen wir zusammen arbeiten.
ACHTUNG: Anders verhält es sich bei Aktien!
Hier handelt es sich IMMER um einen fiktiven Verkauf, wenn diese bewegt werden.
Wenn nun alle Werte in der Genossenschaft liegen, haben viele Kunden den Wunsch dies mit einer Stiftung zu verknüpfen.
Warum?
So wird die hohe Schenkungssteuer vermieden, die angefallen wäre, wenn Sie diese Werte direkt in eine Stiftung eingebracht hätten.
Bei einer Stiftung haben Sie meist Freibeträge zwischen 20.000 – 800.000 €. Alles Weitere ist Schenkungssteuerpflichtig.
Dieses Problem wird gelöst, indem Sie die Werte steuergünstig in die Genossenschaft einbringen, und diese dann mit der Stiftung verknüpfen.
Wie genau das funktioniert und was Sie dafür tun müssen erklären wir Ihnen sehr gerne in unserem Webinar am 25.04.25 oder in einem kostenlosen Erstgespräch.
Nähere Informationen zum Webinar folgen in den nächsten Tagen per Newsletter.
Ansonsten können Sie uns hierzu auch gerne jetzt schon kontaktieren: info@gutegenossenschaft.de
Die Stiftung und die Genossenschaft passen wunderbar zusammen und ergänzen sich hervorragend – nicht nur steuerlich.
Wir freuen uns darauf Ihnen die Vorteile und die Struktur in unserem Webinar am 25.04.2025 oder in einem kostenlosen Erstgespräch näher zu bringen.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge

Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?

Heute haben wir gleich zwei gute Neuigkeiten für Bestandsgenossenschaften.
Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
Was genau ist da eigentlich passiert?
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2026