Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Das unschlagbare Duo: Genossenschaft und Stiftung

Wie Sie inzwischen bestimmt wissen, können wir steueroptimiert Werte in eine Genossenschaft bringen.

Doch wie geht es dann weiter? Wie holen Sie wirklich das Optimum aus der Situation?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Ein- und Unterbrinung von Werten

Es ist möglich Werte sehr steuergünstig in oder unter Ihre Genossenschaft zu bringen.

Bei Immobilien geht dies bspw. schon für 10% der Grunderwerbssteuer, sofern die Voraussetzungen stimmen und der Vorgang entsprechend vorbereitet wird.

 

Aber auch Einzelunternehmen können steuerneutral in eine Genossenschaft ausgegliedert werden oder mittels einer Ketteneinbringung unter die Genossenschaft gebracht werden.

Aber auch andere Unternehmen wie GmbHs und Holdings können vollständig unter die Genossenschaft gebracht werden.

 

Dasselbe gilt entsprechend für liquide Mittel, Edelmetalle und sonstige Werte. All diese Werte können hervorragend in oder unter einer Genossenschaft gebracht werden.

 

Dieser Vorgang wird bei uns rechtssicher und frei von Komplikationen durch unsere Steuerberater, Juristen uns Notare begleitet, mit denen wir zusammen arbeiten.

 

ACHTUNG: Anders verhält es sich bei Aktien!
Hier handelt es sich IMMER um einen fiktiven Verkauf, wenn diese bewegt werden.

Das Power-Paket: Genossenschaft und Stiftung

Wenn nun alle Werte in der Genossenschaft liegen, haben viele Kunden den Wunsch dies mit einer Stiftung zu verknüpfen.

 

Warum?

So wird die hohe Schenkungssteuer vermieden, die angefallen wäre, wenn Sie diese Werte direkt in eine Stiftung eingebracht hätten.

Bei einer Stiftung haben Sie meist Freibeträge zwischen 20.000 – 800.000 €. Alles Weitere ist Schenkungssteuerpflichtig.

Dieses Problem wird gelöst, indem Sie die Werte steuergünstig in die Genossenschaft einbringen, und diese dann mit der Stiftung verknüpfen.

 

Wie genau das funktioniert und was Sie dafür tun müssen erklären wir Ihnen sehr gerne in unserem Webinar am 25.04.25 oder in einem kostenlosen Erstgespräch.

Nähere Informationen zum Webinar folgen in den nächsten Tagen per Newsletter.
Ansonsten können Sie uns hierzu auch gerne jetzt schon kontaktieren: info@gutegenossenschaft.de

Fazit

Die Stiftung und die Genossenschaft passen wunderbar zusammen und ergänzen sich hervorragend – nicht nur steuerlich.

Wir freuen uns darauf Ihnen die Vorteile und die Struktur in unserem Webinar am 25.04.2025 oder in einem kostenlosen Erstgespräch näher zu bringen.

Über den Autor

Entdecken Sie weitere Beträge

pexels-pixabay-269790

Die Genossenschaft und das Ausland

Wenn es um Vorhaben im und mit dem Ausland geht werden viele Gründer schnell unsicher.

Was darf die Genossenschaft eigentlich im und mit dem Ausland machen?
Worauf ist zu achten und an wen wendet man sich im Zweifelsfall?

Weiterlesen »
pexels-sora-shimazaki-5668473

Private Kosten
– Verdeckte Gewinnausschüttung in der Genossenschaft?

Wieder gibt es ein neues Gerichtsurteil zum Thema Genossenschaft – diesmal vom Finanzgericht Cottbus.

Dabei geht es um Förderungen in der Genossenschaft, die als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind.

Auch die bayerische Fiskalbehörde hat diesem Urteil zugestimmt: Bei der Übernahme von privaten Kosten durch die Genossenschaft handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Was bedeutet das für Sie, unsere Kunden und die Fördermöglichkeiten in der Genossenschaft?

Weiterlesen »
GenoHeld Logo schwarz weiß

Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.

Copyright © GenoHeld 2025

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wöchentlich die neusten Informationen rund um das Thema Genossenschaft.

Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.