
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Es gibt ein neues Finanzgerichtsurteil, welches die Nennwertbarriere aufheben würde.
Doch wie sicher ist es, dass dieses Urteil rechtskräftig wird?
Und was bedeutet das für Sie und Ihre Genossenschaft?
Gibt es bereits Lösungen?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Es gibt ein neues Finanzgerichtsurteil. Wenn dieses Urteil so Bestand hätte, gäbe es keine Nennwertbarriere mehr für Genossenschaften.
Aktuell liegt dieses Urteil zur Entscheidung beim BFH (Bundesfinanzhof), der bereits mehrfach anders entschieden hat.
Wir möchten an dieser Stelle noch anmerken, dass dieses Urteil zur Zeit in einem Revisionsverfahren komplett neu durch den BFH verhandelt wird.
Außerdem halten sowohl wir, als auch Juristen mit denen wir diesbezüglich gesprochen haben, dieses Urteil für sehr fragwürdig.
Tatsächlich ist die Begründung im Urteil auch sehr eigenartig.
Es geht hierbei auch nicht in erster Linie um eine erbschaftssteuerliche Behandlung, sondern um einen Übertrag von Anteilen.
Das Urteil bezieht sich hier auf diesen speziellen Fall.
Wir gehen davon aus, dass der BFH hier anders entscheiden wird – nicht zuletzt, weil er auch in der Vergangenheit bereits anders entschieden hat.
Natürlich behandeln wir dieses Thema auch in unserem Webinar „Genossenschaftsupdate“ am 25. April.
Alle Informationen und den Anmeldelink finden Sie unten.
Wir beschäftigen uns schon länger mit der Nennwertbarriere und der Fragestellung was passiert, wenn diese nicht mehr existieren würde.
Dementsprechend bereiten wir uns schon seit Jahren darauf vor und haben hier an möglichen Lösungen gearbeitet.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Sie müssen sich keine Sorgen machen. Für unsere neuen Kunden haben wir bereits eine Gestaltungslösung erarbeitet, sodass Sie hier auch weiterhin erbschaftssteuerlich auf der sicheren Seite wären.
Für unsere bestehenden Kunden haben wir ebenfalls eine Lösung erarbeitet, sodass wir dies im Falle einer erbschaftssteuerlichen Behandlung auch rückwirkend auflösen könnten.
Am 25. April 2025 finden zwei wichtige Webinare statt, zu denen wir Sie herzlich einladen möchten.
Dieses Webinar hat es in sich!
Wir geben Ihnen ein Update: Was ist im Genossenschaftswesen passiert?
Was besagt der Referentenentwurf zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes und wie wahrscheinlich ist das?
Wie behandelt das Finanzamt derzeit Genossenschaften?
Die Schwerpunkte des Webinars:
Anknüpfend an unseren Beitrag vom 21.03.2025 folgt nun das versprochene Webinar.
Darin behandelt wir Fragen wie:
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Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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