
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Im Rahmen der Inbetriebnahme nach der erfolgten Gründung werden wir häufig gefragt ob Edelmetalle wie Gold oder auch Immobilien gemeinschaftlich in der Genossenschaft eingekauft und anschließend vergünstigt verkauft werden können.
Wir möchten diesen Beitrag nutzen, um Ihnen einen kurzen Überblick zu den Möglichkeiten zu geben.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Kann die Genossenschaft eine Goldbarren kaufen und diesen dann vergünstigt an die Mitglieder abgeben?
Theoretisch: Ja.
Praktisch: Nein, das ist so nicht umsetzbar.
Aber warum nicht?
Der Goldbarren ist nicht „nutzbar“. Und eben solche Dinge, die nicht nutzbar sind, können in einer Genossenschaft auch nicht im Rahmen des gemeinschaftlichen Wareneinkaufs an die Mitglieder abgegeben werden.
Was jedoch möglich ist:
Wenn die Genossenschaft selbst eine Vergünstigung beim Einkauf erhält, bspw. aufgrund der Abnahmemenge, kann sie diese Vergünstigung bei einem Verkauf an die Mitglieder weitergeben.
Wie ist das bei Immobilien? Kann die Genossenschaft eine Immobilie kaufen und diese dann vergünstigt an die Mitglieder verkaufen?
Nein, auch das ist so in dieser Form nicht möglich. Zumindest nicht, wenn die Genossenschaft die Immobilie einfach „durchreicht“.
Wenn die Genossenschaft die Immobilie aber bspw. aufteilt und die einzelnen Eigentumswohnungen verkauft, kann sie dies durchaus vergünstigt machen.
Kann die Genossenschaft Gutscheine, bspw. für Flüge, einkaufen und diese an die Mitglieder abgeben?
Theoretisch ja, allerdings müsste gewährleistet sein, dass diese Gutscheine nur von den Mitgliedern für sich selbst eingelöst werden.
Das ist wichtig, damit hier kein Handel mit diesen Gutscheinen betrieben wird.
Eine solche Gewährleistung ist allerdings in der Praxis schwierig herbeizuführen.
In manchen Fällen ist dies aber durchaus möglich. Wenn die Genossenschaft bspw. Gutscheine für ein Fitnessstudio einkauft und auf diesen Gutscheinen bereits festgehalten ist, dass diese nur für die Mitglieder der Genossenschaft gültig sind, dann ist dieses Vorgehen durchaus möglich.
Allerdings muss auch hier bewiesen werden können, dass diese Gutscheine tatsächlich nur von Mitgliedern genutzt wurden.
Sie sollten immer den Charakter des Vorhabens überprüfen.
Wenn es eben um Dinge geht, die in der Praxis nicht wirklich „nutzbar“ sind, geht es in der Regel nicht.
Der Goldbarren bspw. erfüllt ja keinen anderen Zweck als eine Wertanlage. Er ist nicht „nutzbar“ wie eine Maschine, die für die Geschäftstätigkeit benötigt wird oder ein Auto, das zur Fortbewegung genutzt wird.
Aber es gibt durchaus Situationen, in denen eine abgewandelte Form möglich ist: Wenn Sie den Goldbarren bspw. einschmelzen und daraus etwas Neues schaffen, bspw. Schmuck, ist es wiederum ggf. möglich.
Es kommt also immer darauf an, was Sie letztendlich damit vorhaben und erreichen wollen.
Im Zweifelsfall helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.
Wie Sie sehen, ist es nicht immer ganz einfach.
Letztendlich muss Ihr Vorhaben dem Charakter der Genossenschaft und dem genossenschaftlichen Gedanken entsprechen.
Wir empfehlen Ihnen hier lieber etwas defensiver zu handeln und auch ein bisschen auf Ihr Bauchgefühl zu vertrauen.
Würden Sie bspw. rein intuitiv glauben, dass es ohne Probleme möglich ist mit der Genossenschaft eine Immobilie für 500.000 € zu kaufen und diese dann für 100.000 € an ein Mitglied zu verkaufen?
Nein? Wenn es zu schön klingt um wahr zu sein, dann ist es das oft auch.
Wenn Sie Fragen oder Zweifel zu Ihren Ideen und Vorhaben haben, können Sie uns gerne hierzu kontaktieren:
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