
Mit der Genossenschaft Luxus fördern?
In der Genossenschaft kann gefördert und subventioniert werden. Aber gibt es hier Grenzen? Gibt es Sachen die nicht unter die Fördermöglichkeiten fallen?
Ob und wie man Autos in die Genossenschaft bringen und den Mitgliedern zugänglich machen kann, ist immer wieder ein sehr beliebtes Thema bei unseren Kunden.
Was möglich ist und welche Vor- und Nachteile es gibt, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Viele Genossenschaftsmitglieder möchten eine Möglichkeit haben, ein Fahrzeug der Genossenschaft nutzen zu können, ohne ein Fahrtenbuch führen zu müssen und ohne der 1%-Regelung.
Doch geht das?
Ja! Dabei wird das Fahrzeug nicht im Rahmen des Geschäftszwecks geführt, sondern privat von den Mitgliedern gemietet.
Dabei fungiert die Genossenschaft nur als Fahrzeugvermieterin im weiteren Sinne.
Das funktioniert aber nur, wenn es genau so gehandhabt wird.
Es gibt aber auch Gründer und Vorstände, die das Fahrzeug im Rahmen der Tätigkeit der Genossenschaft führen. In diesem Fall kann es zu Problemen kommen, spätestens mit der Sozialversicherungsprüfung alle 4 Jahre.
Wie geht man also korrekt vor?
Die Genossenschaft benötigt ein Auto. Dieses kauft sie am besten ohne MwSt. von Privat, bspw. von einem Mitglied.
Dieses Fahrzeug ist dann Eigentum der Genossenschaft und muss entsprechend umgemeldet und angemeldet werden. Dabei fällt dann eben auch die Kfz-Steuer an.
Dabei muss die Genossenschaft als Unternehmen der Käufer sein, d.h. hier ist der Vorstand gefragt, bzw. muss eine Vollmacht erteilen.
ACHTUNG: Natürlich benötigt die Genossenschaft für ihr Auto nun auch eine Versicherung. Hier ist etwas Vorsicht geboten. Wenn Sie das Auto nun als „Geschäftsfahrzeug“ anmelden, wird in Ihrem Vertrag höchstwahrscheinlich stehen, dass Sie dieses Fahrzeug nicht für Carsharing und zur Vermietung nutzen dürfen.
Daher sollten Sie vorab erklären, dass es einen begrenzten Personenkreis geben wird, der dieses Fahrzeug nutzen wird, nämlich die Mitglieder der Genossenschaft, die dieses Fahrzeug mieten und führen werden.
Diese Personen können Sie bei der Versicherung angeben. Dieses Vorgehen ist für die meisten Versicherungen kein Problem, da sie wissen wer das Fahrzeug führen darf und somit das Risiko einschätzen können.
Wichtig ist, dass Sie dies vorab mit der Versicherung abklären.
Wenn Sie also 3 Mitglieder haben, aber das Fahrzeug wird nur von Mitglied 1 gemietet und geführt, dann benötigt die Versicherung auch nur die Daten von Mitglied 1 und ggf. noch von dessen Partner / Partnerin und / oder Kinder.
Sind diese Dinge geklärt, kann die Genossenschaft nun das Fahrzeug vermieten. Dafür wird natürlich ein Mietvertrag benötigt.
Außerdem müssen alle Voraussetzungen für den gemeinschaftlichen Wareneinkauf erfüllt sein, also:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann es los gehen. Dabei sollten Sie aber auf keinen Fall den Mietvertrag vergessen.
Häufige Fehler und Komplikationen sind dabei Regelungen wie:
In diesen Fällen wird die Nachvollziehbarkeit für das Finanzamt schwer und es ist tatsächlich auch in der Umsetzung sehr unpraktisch.
Zudem müssen Sie diese Absprachen nachweisen können. Das wäre theoretisch mit einer eigenen WhatsApp- oder Telegram-Gruppe möglich, jedoch auch hier eher unhandlich.
Es gibt also für viele Ideen und Vorhaben ein paar Tricks und Kniffe. So auch mit der Fahrzeugnutzung.
Mehr solcher eleganten Tricks verraten wir Ihnen immer wieder in diesem Blog, oder auch in unseren kostenfreien Webinaren.
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