
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Da jede Genossenschaft anders ist, ist sehr schwer diese Frage pauschal zu beantworten.
ABER: Prinzipiell gibt es nur zwei Möglichkeiten, wie eine Genossenschaft am Markt agieren kann.
Option 1:
Die Genossenschaft verkauft am Markt Produkte oder Dienstleistungen, die sie günstiger bei ihren Mitgliedern einkauft.
Option 2:
Die Genossenschaft kauft günstig am Markt ein und verkauft diese Produkte / Dienstleistungen an ihre Mitglieder – möglicherweise auch subventioniert.
Der Zweck der Genossenschaft wird in der Satzung unter „Zweck und Gegenstand“ definiert.
Dabei sollte der Zweck selbst, bspw. „gemeinschaftliches Wirtschaften“, IMMER ordentlich ausformuliert werden. Es genügt nicht, hier einfach den § 1 GenG einzufügen.
Der „Gegenstand“ beschreibt dann, wie die Genossenschaft ihren Zweck erreichen möchte.
In den meisten Fällen kommen unsere Kunden also mit Vorhaben, wie bspw. die Vermietung von Immobilien, Dienstleistungen für Tochterunternehmen oder auch für fremde Dritte zu uns.
Daraus gestaltet sich dann eben die Genossenschaft und auf dieser Grundlage erarbeiten wir gemeinsam Ihren Zweck und Gegenstand.
Ihre Genossenschaft muss nicht unbedingt benannt werden. Sie können auch eine Dienstleistungsgenossenschaft führen, die auch warenwirtschaftliche Vorteile bringt.
Entscheidend ist dabei einfach, dass Ihr Fördergeschäftsbetrieb IMMER ordentlich gestaltet und ausformuliert wird.
Ohne dieser Ausgestaltung funktionieren viele Dinge nicht.
Beispielsweise können Sie in Ihrer Genossenschaft keine Reisen gemeinschaftlich einkaufen, wenn in Ihrem Zweck und Gegenstand nur die Vermietung von Immobilien steht.
In der Satzung muss also geregelt werden wie das Geld in die Genossenschaft kommt und wie es verwendet wird.
Der Zweck einer Genossenschaft gestaltet sich immer individuell nach den Vorhaben der Mitglieder. Er muss ordentlich ausformuliert werden und findet sich in der Satzung der Genossenschaft unter dem Punkt „Zweck und Gegenstand“.
Dabei gibt der „Zweck“ das Ziel und der „Gegenstand“ den Weg dahin vor.
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Heute haben wir gleich zwei gute Neuigkeiten für Bestandsgenossenschaften.
Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
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