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Eine Genossenschaft ohne Geld?

Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Kurzfristig Geld in die Genossenschaft bekommen

Dies ist eine Situation, die nicht selten vorkommt.
Manchmal liegen die ersten Rechnungen schon vor, bevor Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen und selbst Geld verdienen konnten.

Nun stellt sich hier vielen Gründern die Frage: Wie bekomme ich schnell und kurzfristig Geld in die Genossenschaft?

 

Viele denken hier daran, weitere Anteile zu zeichnen.

Davon möchten wir unseren Gründungskunden abraten, da wir mit der Verteilung der Anteile innerhalb der Genossenschaft meist ein bestimmtes Ziel verfolgen und eine Veränderung an dieser Konstellation zu Steuerschäden führen könnte.

 

Für ein bisschen „Anschub“ können Sie auch einfach ein Darlehen geben.

Aber bitte denken Sie daran: Sie benötigen immer einen Darlehensvertrag uns dieses Darlehen muss mit mindestens 1,5%, besser mit 2% verzinst werden.

So ein Darlehen ist durch jedes Mitglied in Höhe von 25.000 € möglich.

Wenn Sie ein größeres Darlehen benötigen, ist auch dies mit Ihren Mitgliedern möglich, allerdings müssen Sie hier im Darlehensvertrag einen Rangrücktritt vereinbaren.

D.h. Sie treten hinter allen Forderungen der Genossenschaft zurück. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um ein Mitgliederdarlehen, sondern einfach um ein Darlehen einer Person an eine Körperschaft.

Dabei gelten immer die gleichen Regeln, wie auch bei einer GmbH.

 

Kunden, die mit uns gründen, erhalten durch uns auch immer eine Vorlage für einen Darlehensvertrag.

3 Schritte zum Darlehen

Für solch ein Darlehen müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein ordentlicher Darlehensvertrag vorliegen
  2. Sie benötigen einen Beschluss der Generalversammlung, dass dieses Darlehen angenommen wird.
  3. Sie müssen die Zahlungsmodalitäten festlegen.
    Für die kleinen Darlehen raten wir zunächst zu einem Jahr.

Auslage für die Genossenschaft

Wenn es allerdings nur um ein paar kleine Rechnungen und eine Zeitraum von ein paar Tagen oder Wochen geht, können Sie diese der Genossenschaft auslegen.

D.h. Sie bezahlen diese Rechnungen im Namen der Genossenschaft von Ihrem privaten Konto und fordern dies später wieder von der Genossenschaft zurück.

 

Unsere Kunden haben auch einen Steuerberater, der die Bilanzen für sie macht. Dieser Steuerberater kann Sie hier bei Fragen auch gerne unterstützen.

Fazit

Es gibt also, wie bei einer GmbH, auch hier mehrere Wege Geld in die Genossenschaft zu bringen.
Für größere Beträge ist hier ein Darlehen das Mittel der Wahl, denken Sie jedoch daran, hier immer mit fremdvergleichsüblichen Konditionen zu arbeiten.

 

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder andere Themen, die Sie gerne in einem Beitrag und / oder unserem Newsletter sehen würden, melden Sie sich gerne direkt bei uns:

info@gutegenossenschaft.de

 

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