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Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!

Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was tun, wenn Sie eine Betriebsaufspaltung befürchten?

Vorweg: Haben Sie die Sorge oder Befürchtung eine Betriebsaufspaltung auszulösen, bspw. durch den Verkauf einer Immobilie, dann sprechen Sie vorab unbedingt mit Ihrem Steuerberater.

Es gibt Lösungen für dieses Thema, aber es ist sehr wichtig, dass diese gut geplant und umgesetzt werden.

 

Wir möchten Sie mit diesem Beitrag keinesfalls in Panik versetzen, sondern Sie lediglich darüber aufklären.
Wenn Sie selbst solch ein Problem haben, hilft das Gespräch mit Ihrem Steuerberater, der hier entsprechende Lösungen in die Wege leiten kann.

Betriebsaufspaltung in Kurzform

Die „klassische“ Betriebsaufspaltung kennt man bei dem Verkauf einer Immobilie.

In diesem Fall haben Sie eine Immobilie und ein Unternehmen und vermieten diese Immobilie (ganz oder teilweise) an Ihr eigenes Unternehmen. Dabei wird der gewerbliche Teil der Immobilie zu notwendigem Betriebsvermögen.

Dieses Problem besteht immer, wenn ein eindeutiger Eigentümer sowohl für die Immobilie als auch für das Unternehmen identifizierbar ist und es sich um die gleiche Person handelt.

 

Was bedeutet das?

Der Wertzuwachs der Immobilie muss beim Verkauf versteuert werden, ebenso wie beim Verkauf des Unternehmens. Es entsteht also ein Steuerschaden, der ggf. auch wirklich erheblich sein kann.

Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften

Eine Genossenschaft kann natürlich als gewerbliche Tätigkeit eine Immobilie von jemandem Fremdes mieten und an Ihre Mitglieder vermieten.

Wenn der Eigentümer der Immobilie jedoch ein Mitglied ist, könnte auch bei einer Miete eine Betriebsaufspaltung entstehen.

Ähnliches gilt, wenn ein Mitglied die selbst gemietete Immobilie an die Genossenschaft weitervermietet.
Das sind Fälle in denen es zu einer Betriebsaufspaltung kommen kann, aber nicht zwingend muss.

Auch hier gilt: Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater.

 

Kunden, die mit uns gegründet haben, müssen hier nichts befürchten. Wir arbeiten immer einen entsprechenden Passus in die Satzung ein, die eben eine solche Betriebsaufspaltung verhindert. Außerdem erhalten unsere Kunden auch die notwendigen Beschlüsse dafür.

 

Wenn Sie mit jemand anderem gegründet haben und nun feststellen, dass Sie sich gar nicht mit diesem Thema beschäftigt haben: Sprechen Sie jetzt mit Ihren Gründern.

Hier handelt es sich um ein wichtiges Thema, bei dem Sie mit der entsprechenden Vorbereitung viel Ärger vermeiden können.

Fazit

Eine Betriebsaufspaltung ist ein heikles Thema, das sehr viel Kosten und Ärger verursachen kann.

Umso wichtiger ist es, dies im Vorfeld komplett zu vermeiden und sich entsprechend vorzubereiten.

Dabei gibt es neben der „klassischen“ Betriebsaufspaltung auch andere Fälle in denen es dazu kommen kann, bspw. auch wenn „nur“ vermietet wird.

 

Wir empfehlen Ihnen hierzu mit Ihrem Steuerberater und / oder Juristen zu sprechen und sich im Vorfeld zu informieren.

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