
Betriebsaufspaltung bei Genossenschaften? – So können Sie sie vermeiden!
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Was hat es eigentlich mit dem Transparenzregister auf sich? Welche Angaben muss die Genossenschaft hier machen und wann müssen welche Mitglieder aufgeführt werden?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Das Transparenzregister ist eine Auskunftsplattform für Behörden. Ziel ist es meist, den wirklich wirtschaftlich Berechtigten hinter einer GmbH, AG oder einem anderen Unternehmen zu ermitteln.
Dabei geht es meist danach, wer die meisten Anteile hat.
Bei Genossenschaften verhält es sich etwas anders, denn hier geht es nach Stimmrechtsanteile. Das bedeutet, wer 25% oder weniger Stimmrechtsanteil hat, ist nicht wirtschaftlich berechtigt.
Bei 4 Mitgliedern muss also meist nur der Vorstand als fiktiv wirtschaftlich Berechtigter eingetragen werden.
Wenn sich die Mitgliederstruktur ändert, muss oft auch der Eintrag im Transparenzregister angepasst werden.
Für unsere Kunden übernehmen wir zwar die Eintragung bei der Gründung, jedoch nicht auch alle Änderungen im Nachgang.
D.h. Sie müssen diese Änderungen also entweder selbst vornehmen oder uns damit beauftragen.
Es gibt einige „Tücken“ die zu Unstimmigkeitserklärungen führen können.
Banken beobachten das Transparenzregister bspw. auch. Fallen hier Unstimmigkeiten auf, werden diese gemeldet, was oft einen aufwändigen, mühsamen Weg der Beweiserbringung nach sich zieht.
Bei einem normalen Änderungsantrag ist das hingegen in der Regel kein Problem.
Am einfachsten ist es tatsächlich, wenn Sie uns jede Änderung der Mitgliederstruktur melden und uns bitten diese entsprechend für Sie im Transparenzregister einzutragen.
Wieso?
Oft ist es nicht so einfach die Situation übergreifend zu betrachten und zu beurteilen, also bspw. wann nun tatsächlich eine Änderung vorgenommen werden muss.
Ein Beispiel:
Sie sind Vorstand einer Genossenschaft mit 4 Mitgliedern. Somit sind alle zu 25% beteiligt und nur Sie als Vorstand sind fiktiv wirtschaftlich berechtigt.
Jetzt nehmen Sie als weiteres Mitglied eine Ihrer Gesellschaften auf, bspw. eine GmbH. Da es sich dabei um Ihr Unternehmen handelt, erhöht sich logischerweise Ihr Stimmrechtsanteil. So werden Sie zum wirtschaftlich Berechtigten der Genossenschaft und müssen auch als solcher im Transparenzregister geführt werden.
Mit diesem vereinfachten Beispiel möchten wir Ihnen verdeutlichen, wie schnell „kleine“ Veränderungen an der Mitgliederstruktur auch zu notwenigen Anpassungen im Transparenzregister führen können.
Wir haben Ihnen hierzu ein kleines Dossier mit allen wichtigen Regeln zusammengestellt.
Dieses finden Sie natürlich auch in unserem Kundenportal unter „Transparanzregister“.
Das Transparenzregister dient den Behörden als Auskunftsplattform. Daher ist es sehr wichtig die Informationen darin aktuell zu halten, auch damit es nicht zu Unstimmigkeitsmeldungen seitens der Banken kommt.
Anpassungen sind vor allem auch dann notwendig, wenn sich Ihre Mitgliederstruktur verändert.
Der Vorstand Ihrer Genossenschaft kann solche Änderungen selbst melden, oder Sie können uns mit der Anpassung beauftragen.
Egal wie: Wichtig ist, dass die Informationen aktuell gehalten werden.
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Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei einer Genossenschaft passieren. Aber was genau ist das eigentlich und wie kann man sie verhindern?
Sie haben Ihre Genossenschaft gegründet, die Bankverbindung eingerechnet und es liegen bereits die ersten Rechnungen vor, doch Sie haben Ihren Geschäftsbetrieb noch gar nicht aufgenommen und entsprechend noch kein Geld in der Genossenschaft?
Der Zweck der Genossenschaft ist hier immer wieder ein großes Thema. Er muss korrekt formuliert und ausgestaltet sein, sollte ein paar inhaltliche Punkte umfassen, usw.
Daher stellt sich in der Beratung oft schnell die Frage: Welchen Zweck hat denn dann MEINE Genossenschaft?
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