
Versicherungen als Allzweckwaffe im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft
Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen
Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.
Wenn die Genossenschaft die Produkte und Leistungen ihrer Mitglieder vertreiben soll, sorgen sich viele um eine Schädigung der eigenen Reputation.
Schließlich wurde mit dem eigenen Namen bereits ein guter Ruf und Vertrauen seitens der Kunden aufgebaut.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie mit diesem Problem umgehen können und welche möglichen Lösungsansätze es gibt.
Je nachdem in welcher Branche Sie mit Ihrer Genossenschaft tätig sind, kann ein Namenswechsel tatsächlich zu einem rufschädigendem Problem werden.
Daher ist es kein Wunder, dass im Gespräch mit unseren Kunden immer wieder die gleichen Fragen aufkommen:
All dies sind durchaus berechtigte Sorgen und es ist sinnvoll sich bereits im Gründungsprozess damit auseinander zu setzen.
Entschließen Sie sich beispielsweise für einen Formwandel aus Ihrem bestehenden Unternehmen, werden die Lieferantenverträge einfach übernommen und eine Auffindbarkeit Ihres alten Unternehmens ist weniger wichtig, als bei einer Aufrechterhaltung Ihrer Firma.
Daher möchten wir Ihnen dazu raten, das Risiko eines Reputationsverlusts bereits im Gründungsprozess zu bedenken und mit uns darüber zu sprechen.
Der Wechsel des Namens bzw. des Ansprech- oder Vertragspartners ist immer eine Herausforderung und es ist wichtig sich darüber Gedanken zu machen. Aber es gibt viele Möglichkeiten die Veränderungen so zu kommunizieren, dass die neue Genossenschaft zu gleicher Bekanntheit kommt, bzw. sich das aufgebaute „Markenimage“ übertragen lässt.
Nachstehend möchten wir Ihnen ein paar dieser Möglichkeiten vorstellen:
So ist eine Zugehörigkeit auf den ersten Blick erkennbar, bzw. manch einem wird die Änderung gar nicht auffallen, z.B.:
Wowix GmbH --> Wowix eG
Meyer Tiefbau GmbH --> Meyer Baugenossenschaft eG
Meier Consulting GmbH --> Meier Consulting eG
Oft hilft es, die Änderung einfach transparent zu kommunizieren und dabei auch die entstehenden Vorteile für die Kunden hinzuweisen, wie bspw. "So können wir unsere Produktionskosten senken und Preiserhöhungen für unsere Kunden vermeiden".
Bei Formwandel: Ihre bestehende Seite wird nun höchstwahrscheinlich einen neuen Anstrich erhalten, ggf. ändert sich sogar die Domain. Dies können Sie über einen Redirect lösen.
Präsentieren Sie die Änderung auch schon vor Eintragung groß auf Ihrer Webseite "xxx wird zu xxy eG".
Auch die Namensänderung in Google MyBusiness ist möglich, ohne einen neuen Account erstellen zu müssen. So gehen Ihnen Inhalte und Bewertungen nicht verloren und Sie sind noch eine ganze Weile unter Ihrem alten Unternehmensnamen auffindbar.
Kein Formwandel: Verlinken Sie die Seiten untereinander und stellen Sie auch hier Ihren "neuen Vertriebspartner" und die damit einhergehen Vorteile für Ihre Kunden vor.
Auch in Ihrem Google MyBusiness Konto können Sie die Genossenschaft als Kooperationspartner nennen und die Zusammenarbeit erklären. Gleiches gilt für den Internetauftritt der Genossenschaft. So stellen Sie auch Ihre eigene Auffindbarkeit sicher.
Sie können die Veränderung auch für eine Marketingkampagne nutzen, in der Sie die Kooperation oder den neuen Namen vorstellen und die Vorteile und Hintergründe kommunizieren.
Dies kann beispielsweise als Mail an Ihre Bestandkunden rausgehen, in Branchenblätter, auf branchenspezifischen Protalen und / oder auf Ihren Social Media Kanälen kommuniziert werden.
Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten die Veränderung vorzubereiten und einen Reputationsübertrag herbeizuführen.
Unserer Erfahrung nach, ist dabei eine authentische und transparente Kommunikation als vertrauensfördernde Maßnahme am wichtigsten.
Sollten Sie sich hier unsicher fühlen, helfen wir Ihnen gerne in Form einer persönlichen Beratung unter Beachtung Ihrer individuellen Ausgangssituation und Optionen weiter.
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Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen
Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.

Ergänzend zu unserem Beitrag letzter Woche befassen wir uns heute mit einer Frage zum Thema: Wie ist das mit Lebensmitteln und Getränken für die gemeinsame Mitgliederküche? Können diese in die betriebliche Sphäre gebracht werden?

Wann zählen Anschaffungen in der Genossenschaft zur betrieblichen Sphäre? Und was ist das eigentlich? Was hat der gemeinschaftliche Wareneinkauf damit zu tun? Und was ist dabei zu beachten?
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