
Versicherungen als Allzweckwaffe im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft
Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen
Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.
Wir haben das Thema „Transparenzregister“ bereits ausführlich in anderen Beiträgen behandelt, jedoch wird es nun langsam zeitlich knapp.
Daher möchten wir Ihnen hier nochmal übersichtlich darstellen, wie Sie Ihre Genossenschaft jetzt noch ins Transparenzregister eintragen können und worauf Sie dabei achten sollten.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Das Transparenzregister dient als Datensammelstelle für Behörden.
Bisher musste bspw. das Finanzamt beim Registergericht Amtshilfe ersuchen um Einblick zu erhalten. Das Transparenzregister vereinfacht diesen Prozess für die Behörden.
Generell ist jede Genossenschaft verpflichtet sich in das neue Transparenzregister einzutragen.
Dabei stellt sich immer wieder die Frage nach der Angabe der wirtschaftlich Berechtigen.
Bei Genossenschaften entscheiden die Stimmrechte darüber, wer wirtschaftlich Berechtigter ist.
Hier eine Faustformel dazu:
Die entsprechenden Angaben sind bei der Eintragung z.T. etwas schwer zu finden.
Bei nur 3 Genossenschaftsmitgliedern müssen diese bspw. als Gruppe eingetragen werden, was über das Stimmrecht gemacht wird. So hat jedes Mitglieder 33,33% der Stimmrechte.
Sollten Sie es bisher versäumt haben Ihre Genossenschaft ins Transparenzregister einzutragen und sind unsicher dabei, können wir gerne Abhilfe schaffen.
Wir nehmen diese Eintragung nicht nur für unsere eigenen Unternehmen vor, sondern bei Bedarf auch für die unserer Kunden.
Kontaktieren Sie uns bei Interesse doch einfach und unkompliziert per Mail: info@genoheld.de
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Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen
Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.

Ergänzend zu unserem Beitrag letzter Woche befassen wir uns heute mit einer Frage zum Thema: Wie ist das mit Lebensmitteln und Getränken für die gemeinsame Mitgliederküche? Können diese in die betriebliche Sphäre gebracht werden?

Wann zählen Anschaffungen in der Genossenschaft zur betrieblichen Sphäre? Und was ist das eigentlich? Was hat der gemeinschaftliche Wareneinkauf damit zu tun? Und was ist dabei zu beachten?
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