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Wegzug aus Deutschland – das kann eine Genossenschaft für Sie tun!

Diese Woche befassen wir uns mit einem hochaktuellen Thema, das bei vielen unserer Kunden viele Fragen und Unsicherheiten aufwirft:

Der Wegzug aus Deutschland!

In diesem Kontext treten immer häufiger Begriffe wie “zu versteuerndes Welteinkommen”, “eingeschränkte Steuerpflicht” und “erweiterte, eingeschränkte Steuerpflicht” auf.

 

Auch wir haben uns natürlich Gedanken dazu gemacht und mit gemeinsam mit unseren kooperierenden Steuerberatern nach einer möglichen Lösung gesucht.
Die gute Nachricht: Mit einer Genossenschaft lassen sich diverse Probleme in diesem Kontext elegant umschiffen.
Wie genau, das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Kompetenz bei einem komplexen Thema?

Bevor wir in die Details einsteigen, möchten wir Ihnen kurz einen Einblick in unsere Expertise geben.

Wir gründen und betreuen nicht nur Genossenschaften für unsere Kunden, sondern helfen Ihnen auch bei der Planung, Strukturierung und Umsetzung von anderen Unternehmens- und Konzernstrukturen im In- und Ausland.

Dies machen wir nicht allein, sondern wir arbeiten mit mehreren kompetenten und spezialisierten Steuerberatern und Steuerfachanwälten zusammen, die uns dabei unterstützen.

 

So verhält es sich auch mit der Wegzugsthematik: Da wir hierzu immer mehr Anfragen bekommen, werden wir ab Juni 2022 einen Videokurs zu diesem Thema anhand des praktischen Beispiels “Sven Leudesdorff-Pfeifer zieht mit seiner Struktur weg” anbieten.

Darin unterstützt uns Herr Dr. Damas, Steuerberater und Steuerfachanwalt.

 

Wir beraten zudem bereits seit längerem zu dieser Thematik, wobei Herr Dr. Damas den steuerlichen und wir den gestalterischen Teil übernehmen.

Wir können hier entsprechend nicht nur auf das gemeinsame Know-How und die geballte Kompetenz zurück greifen, sondern haben auch praktische Erfahrungen und Beispiele als Wissensgrundlage vorzuweisen.

Die Ausgangssituation

Wenn Sie allein oder mit Ihrer Familie aus Deutschland wegziehen möchten, gibt es ein paar Dinge, die Sie beachten sollten:

  • Weltweite Anteile an Gesellschaften

    Halten Sie irgendwo auf der Welt mehr als 1% der Anteile an einer Gesellschaft (auch einer Aktiengesellschaft), so fallen hier im Falle eines Wegzugs aus Deutschland Steuern an.
    Als Berechnungsgrundlage wird der Wert des Verkaufs dieser Anteile herangezogen.
    Im Klartext bedeutet dies: Sie zahlen 25% zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Gesamtwert all Ihrer Anteile.

  • Vermögenswerte in Deutschland

    Halten Sie in Deutschland weiterhin ein Vermögen von mehr als 154.000 € (z.B. eine Eigentumswohnung), so zieht dies eine erweitert beschränkte Steuerpflicht nach sich.
    D.h. Ihr gesamtes Einkommen, bis auf die reinen Auslandseinkünfte (die Definition ist hier immer sehr strittig), muss ganz normal in Deutschland versteuert werden.

  • Einkünfte in Deutschland

    Wenn Sie weiterhin Einkünfte in Deutschland haben, bspw. weil Sie in irgendeiner Form in Deutschland angestellt sind, so sind Sie auch nach Wegzug weiterhin beschränkt steuerpflichtig.
    Das bedeutet, dass Sie ganz normal in Deutschland besteuert werden, jedoch auf sämtliche Vorteile wie Freibeträge, etc. verzichten müssen.

Wie Sie sehen gibt es hier also einige Aspekte und Stolpersteine zu beachten. Daher sollten Sie für Ihren Wegzug auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren!

Solch ein Wegzug muss entsprechend gut vorbereitet und gestaltet werden, wobei dies manchmal auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Besonders schwierig ist es bei Immobilienbesitz, z.B. wenn es hier noch Spekulationsfristen gibt.

Die Lösung

Natürlich muss hier zwischen den jeweiligen, individuellen Situationen unterschieden werden.

Grundsätzlich gibt es jedoch mehrere Lösungswege, um die oben genannten Hürden zu umzugehen.

 

Einen davon stellt die Genossenschaft dar:

Sie bietet den großen Vorteil, dass Sie alle Arten von Vermögen unterbringen können.
Beispielsweise können Sie recht günstig Unternehmen unter die Genossenschaft bringen oder auch Immobilien zu einem geringen Grunderwerbssteuersatz in die Genossenschaft einbringen.

 

Die Genossenschaft kann Sie dann auch sehr konsequent vor etwaigen Problemen nach dem Wegzug schützen.

Jedoch bedarf dies häufig eines längeren Zeitraums zur Abwicklung, bspw. wenn noch gewisse Fristen für Ihre Immobilien gelten.

 

Doch warum genau eignet sich die Genossenschaft als Wegzugslösung?

Wie funktioniert das mit der Genossenschaft?

Die Genossenschaft stellt also eine adäquate Lösung für die Wegzugsthematik dar.

Doch wie ist hier der eigentliche Ablauf, bzw. worin genau bestehen die Vorteile?

 

Anders als bei einer GmbH, sind Sie kein Gesellschafter, sondern ein Mitglied in der Genossenschaft. Entsprechend haben Sie keine Gesellschaftsanteile. Die Genossenschaft sollte im Wesentlichen also nicht von der Wegzugsbesteuerung betroffen sein.

Das Gesetz sagt an dieser Stelle, dass die Genossenschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln ist, was zu einer Besteuerung wie bei einer GmbH führen würde.

 

Hier gibt es jedoch zum Bewertungsgesetz den Kommentar eines Richters des Bundesfinanzhofs, welcher besagt, dass man diese Gleichstellung durchaus vornehmen kann, womit die Wegzugsbesteuerung auf die die Mitgliederanteile anfällt.

Und nun kommt der entscheidende Punkt:

Das Vermögen in der Genossenschaft ist ein sogenanntes Sondervermögen, das ausschließlich der Genossenschaft gehört und den Mitgliedern nicht zugerechnet werden kann.

Was jedoch den einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden kann, sind die Mitgliedsanteile selbst, also das jeweils eingezahlte Geld in die Genossenschaft zur Erlangung der Mitgliedsanteile.

Beispiel

Die Genossenschaft hält mehrere Immobilien mit einem Wert im 7-stelligen Bereich.

Sie sind Mitglied in dieser Genossenschaft und halten Mitgliedsanteile mit einem Nennwert von 1.000 €.
Nun möchten Sie aus Deutschland wegziehen.

Ihrem Vermögen können dabei nur die Mitgliedsanteile im Wert von 1.000 € zugeordnet werden, weshalb auch nur darauf die Wegzugssteuer anfällt.

Fazit

Aus den oben genannten Gründen ist die Genossenschaft so attraktiv, wenn es um die Gestaltung einer Struktur für den Wegzug aus Deutschland geht.

In den letzten 3-4 Jahren können wir einen rasanten Anstieg der Genossenschaftsgründungen aufgrund eines Wegzugs beobachten.

 

Wenn auch Sie sich derzeit mit einem potenziellen Wegzug beschäftigen und / oder sich für dieses Thema interessieren, können Sie gerne direkt Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Außerdem bieten wir auch immer wieder Veranstaltungen und Seminare rund um das Thema Wegzug und Gestaltung mit Genossenschaften an sowie auch bald unseren Video-Kurs hierzu.

Das nächste Seminar findet hier bereits am 24.06.2022 statt und bietet Ihnen die Möglichkeit direkt bei uns vor Ort oder online teilzunehmen.

Untenstehend haben Sie die Möglichkeit uns direkt zu kontaktieren oder mehr über das Seminar zu erfahren.

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