
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Energiegenossenschaften gibt es bereits seit vielen Jahren und sind auch heute noch ein Thema von starkem Interesse.
Doch was genau ist eigentlich eine Energiegenossenschaft und worin besteht der Nutzen?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Energiegenossenschaften rückten insbesondere mit dem Ausbau und der alltagstauglichen Nutzung von Photovoltaikanlagen in den Fokus der Öffentlichkeiten.
Dabei liegt der Energiegenossenschaft der klassische, genossenschaftliche Gedanke zugrunde:
Man schließt sich zusammen um gemeinsam den benötigten Strom zu produzieren.
Die Idee klingt gut und wird auch häufig so umgesetzt.
Das Problem in der Praxis ist jedoch, dass diese Genossenschaften häufig nur sehr kleine Anlagen zur Versorgen von sehr wenig Personen haben und die laufenden Kosten somit verhältnismäßig hoch sind.
Natürlich können hier auch andere Unternehmensformen genutzt werden, jedoch bietet die Genossenschaft den Vorteil der genossenschaftlichen Rückvergütung.
Dabei können sämtliche Formen der Energiegewinnung, auch nicht regenerative, genutzt werden, wie bspw. Photovoltaikanlagen, Gasanlagen, Blockheizkraftwerke, Erdwärme, etc.
Dabei hat die Genossenschaft keine Gewinnerzielungsabsicht und ist selbstverwaltend, jedoch fallen hier eben auch andere Kosten an.
Nein. Die meisten Genossenschaften, die unseren Partner, die GuteGenossenschaft (GuGe eG) gegründet werden, sind so strukturiert, dass hier auch ein gemeinschaftlicher Einkauf und / oder die gemeinschaftliche Produktion von Energie ermöglicht wird.
Die Energiegenossenschaft ist eine spannende Form der Genossenschaft, die jedoch unteranderem aufgrund der hohen laufenden Kosten derzeit leider oftmals Probleme in der Praxis hat.
Dies hat meist eine Fusionierung oder Umwandlung zur Folge.
Langfristig ist sie dennoch eine gute Lösung, zumal die aktuellen Entwicklungen am Markt auf eine steigende Vergütung weisen.
Dennoch möchten wir Ihnen dringend empfehlen, sich vorab ausführlich zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen und späteres Ungemach zu vermeiden.
Eventuell lässt sich Ihr Vorhaben auch in einer anderen Genossenschaftsform umsetzen.
Bei Interesse können Sie sich gerne auch direkt an und wenden:
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Heute haben wir gleich zwei gute Neuigkeiten für Bestandsgenossenschaften.
Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
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