Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Vermögensschutz und Vermögenslosigkeit

Kann Vermögenslosigkeit helfen, sollte es dazu kommen, dass in der Zukunft neue Vermögenssteuern erhoben werden?

In den letzten drei Jahren sind mehr und mehr Menschen auf das Thema Genossenschaft gestossen. Nicht nur aufgrund der Wegzugsbesteuerung, sondern auch weil Gründer den Wunsch haben, vermögenslos zu werden. Was hat es damit auf sich und wie helfen wir bei der Guten Genossenschaft dabei?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was versteht man unter Vermögenslosigkeit?

Die Bezeichnung  bezieht sich auf den Umfang des Privatvermögens einer Person, die nebst den persönlichen Gegenständen und der privaten Wohnausstattung zum Beispiel keine nennenswerten, grösseren Vermögenswerte sonst besitzt. Meist wird auch noch das persönliche Einkommen auf einen geringen Betrag gesenkt, was zusätzlich auch noch die Steuerrate senkt.

Warum vermögenslos sein?

Vermögenswerte werden so nicht auf die Privatperson registriert in einem Vermögensregister z.B. wie das angedacht ist in Europa. So sind diese Vermögenswerte im Falle von weiteren Steuererhöhungen auf vermögende Individuen geschützt.

Was geschieht mit dem Vermögen?

Es liegt in der Struktur einer Genossenschaft. Das Geld wird für Investitionen zum Geschäftsbetrieb der Genossenschaft genutzt und deren Mitglieder können Vorteile über diese erhalten. Das Geld wird somit dem Staat nicht entzogen, sondern nur in einer andere Besteuerungsart verschoben. Soweit so gut. Im Gegensatz zur GmbH wird das Vermögen in der Genossenschaft aber strikt von der eigenen Privatperson getrennt. Es bleibt lediglich der Genossenschaftsanteil, der anfänglich einbezahlt wurde. 

Es handelt sich dabei aber nicht um die einzige Möglichkeit vermögenslos zu werden. Dies geht auch über eine Stiftung, was aber ein Vielfaches teurer ist. Das Einbringen der Werte in eine Stiftung kann auch zu einer erheblichen Steuerlast führen. Das Einbringen von Vermögen in die Genossenschaft ist hingegen in vielen Fällen steuerfrei, mit Ausnahmen natürlich.

Fazit

Wer Vermögen in eine Genossenschaft bringt, schützt dieses Vermögen vor privaten Steuern auf Vermögen.

Zudem ist das Vermögen erbschaftssteueroptimiert und beim Wegzug eneso optimal strukturiert.

Allerdings besitzt man das Vermögen nicht mehr, kann es aber beherrschen.

 

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