Dank der Freibeträge ist es also gar nicht immer nötig etwas zu unternehmen.
Daraus ergibt sich natürlich die Frage, ab welchem Gesamtvermögen eine Genossenschaft zur Einsparung bei der Erbschaftssteuer überhaupt sinnvoll ist.
Wenn wir einmal alle anderen Faktoren außen vor lassen (wie z.B. Förderungen & Vergünstigungen), müssten Sie die Kosten der Genossenschaft der Ersparnis bei der Erbschaftssteuer gegenüber stellen.
Gehen wir einmal davon aus, dass die Genossenschaft 20 Jahre lang betrieben wird, bis der entsprechende Erbfall eintritt.
Wenn wir mit Kosten i.H.v. 5.000 € / Jahr rechnen, so entstehen in den 20 Jahren Gesamtkosten von 100.000 €.
Die Überlegung ist nun also: Ab welchem Vermögen sind die Kosten für die Genossenschaft geringer als die anfallende Erbschaftssteuer?
Die Grenze beginnt hier ab ca. 2 Mio. €. D.h. wenn Ihr Vermögen 2 Mio. € beträgt, liegen Sie bei der Erbschaftssteuer knapp über den 100.000 €.
Natürlich gibt es hier mehrer Faktoren, wie bspw. die Dauer bis zum Eintritt des Erbschaftsfall.
Rechnen Sie mit 30 statt 20 Jahren, liegen die Kosten eben schon bei 150.000 €.
Ist Ihre Vermögen entsprechend höher lohnt sich das natürlich immernoch:
Bei einem Vermögen von 3 Mio. € wird schon eine Erbschaftssteuer von ca. 205.000 € fällig, bei 5 Mio. € sogar 555.000 €.
Natürlich gibt es hier immer Schwankungen, da die unterschiedlichen Personen auch unterschiedlich gewertet werden und es natürlich auch darauf ankommt wie viele Erben es insgesamt gibt, etc.
Was bedeutet das nun konkret?
Bei einem Gesamtvermögen von ca. 2 Mio. € ist die Rechnung noch sehr knapp. Ab 2,5 Mio. € sieht es da schon viel eindeutiger aus und wir würden Ihnen empfehlen über einer erbschaftssteuerliche Gestaltung mit einer Genossenschaft nachzudenken.
Natürlich muss nicht immer die Genossenschaft der ideale Weg sein.
Gemeinsam mit unserem kooperierenden Steuerberater Dr. Jens-Peter Damas beraten wir Sie gerne in Ihrem individuellen Fall.
Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, dass die Genossenschaft während des gesamten Zeitraums ja auch tatsächlich betrieben werden muss. D.h. sie hat einen Zweck und einen Geschäftsbetrieb.