
Genossenschaft für Restarter und Auswanderer?
Ergänzend zu unserer Themenreihe „Satzungsgestaltung“ möchten wir in diesem Beitrag die Frage behandeln, ob eine Beherrschung in der Genossenschaft auch dann möglich ist, wenn Sie gar kein Vorstand sind.
Das Jahr geht langsam dem Ende zu und viele stellen sich die Frage: Muss ich etwas beachten, wenn ich verantwortlich für eine Genossenschaft bin?
Gibt es Fristen und Dinge, die ich noch im laufenden Jahr abwickeln sollte?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kleinen Überblick, damit Sie nichts verpassen.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Es lohnt sich immer die Einnahmen und Ausgaben genauer unter die Lupe zu nehmen: Hat die Genossenschaft zu viel oder zu wenig eingenommen, wie viel hat sie ausgegeben, in welcher Höhe fallen voraussichtlich Steuern an?
Macht es Sinn, einen IAB (Investitionsabzugsbetrag) zu bilden oder noch Investitionen zu tätigen?
Benötigt die Genossenschaft ggf. noch Geld? Sollen noch neue Geschäftsfelder erschlossen werden?
All dies sind Fragestellungen, mit denen Sie sich auch in anderen Unternehmensformen (z.B. einer GmbH) gegen Ende des Jahres beschäftigen.
Dabei werden oftmals lieber noch Investitionen getätigt statt das Geld als Gewinn zu versteuern.
Wir empfehlen Ihnen auch, sich kurz Zeit zu nehmen und zusammenfassend aufzuschreiben, was in diesem Geschäftsjahr besonderes passiert ist, um diesen kurzen Bericht an Ihren, für den Jahresabschluss zuständigen, Steuerberater zu schicken.
Dies kann bei der Erstellung des Risiko- und Chancenberichts helfen, welcher ebenfalls für die Verbandsprüfung benötigt wird.
Vergewissern Sie sich, dass Sie alles beauftragt haben, was Sie benötigen, wie bspw.:
Sie sollten auch unbedingt sicherstellen, dass Sie tatsächlich geprüft wurden.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Prüfungen für die ersten zwei Jahre zusammengefasst erfolgen.
D.h. wenn Sie 2021 gegründet haben, erfolgt die Prüfung für 2021 und 2022 zusammengefasst in 2023.
Dabei kann es sich nicht um eine vereinfachte Prüfung handeln, sondern die erste Prüfung muss eine Vollprüfung sein.
Steht eine solche Prüfung bei Ihnen an, gilt es sicherzustellen, dass Sie hierfür alles vorbereitet und erledigt haben.
Zum Jahresabschluss gibt es für Sie und Ihre Genossenschaft (so wie für jedes andere Unternehmen auch) viel zu tun.
Sie haben Frage oder benötigen Hilfe?
Dann wenden Sie sich gerne direkt an uns:
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge

Ergänzend zu unserer Themenreihe „Satzungsgestaltung“ möchten wir in diesem Beitrag die Frage behandeln, ob eine Beherrschung in der Genossenschaft auch dann möglich ist, wenn Sie gar kein Vorstand sind.

Die meisten Gründer befinden sich in der zweiten Lebenshälfte, was naturgemäß dazu führt, dass das Thema der Erbschaft und des „was hinterlasse ich?“ stärker in den Fokus rückt.
Dabei sorgen sich auch viele um das Thema der Erbschaftssteuer.
Wir zeigen Ihnen, wie eine Genossenschaft Sie und Ihre Erben dabei entlasten kann.

Die Satzung ist ein mächtiges Werkzeug mit dem Sie Ihre Genossenschaft passend zu Ihren Bedürfnissen gestalten können.
Dabei kann sogar ein gewisser Pfändungsschutz Ihrer Anteile hergestellt werden.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2026