
Steuererklärung und Probleme mit Genossenschaften
Wir möchten uns kurz zu einem Schreiben unseres Verbandes an die Mitglieder äußern, bei dem es um die Jahresabschlüsse und Fristen geht.
Eignet sich die Genossenschaftsform als Start-Up?
Welche Überlegungen sollten hier angestellt werden und auf welche Stolpersteine ist zu achten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Die Genossenschaft eignet sich sehr gut als Start-Up, wenn sich mehrere Menschen zusammenschließen und eine gemeinsame Idee vorantreiben möchten.
Die Kapitalisierung kann man bei der Genossenschaft über Einzahlungen auf das Geschäftsguthaben vornehmen, d.h. jeder kann soviel einzahlen wie er möchte.
Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass die Stimmrechte gleich bleiben: Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht.
Dabei kann vieles in der Genossenschaft an Ihren Bedarf angepasst werden, wie z.B. mehrere Vorstände. Außerdem lässt sich über die Satzung vieles regeln, wie bspw. die Vorgabe, dass bestimmte Dinge nur gemeinsam entschieden werden können.
Die Genossenschaft ist also sehr gut als Start-Up geeignet, wenn sich mehrere Gründer zusammentun um ein gemeinsames Ziel / eine gemeinsame Idee zu verfolgen.
Was ist nun aber mit den Investoren?
Wenn Sie selbst als Investor auftreten möchten, können Sie dies ebenfalls in einer Genossenschaft machen.
D.h. Sie gründen eine Genossenschaft, bei der Sie die Beherrschung durchaus auf eine bestimmten Personenkreis festlegen können.
Im zweiten Schritt wird gemeinsam mit den externen Ideengebern aus der Genossenschaft heraus eine UG oder GmbH gegründet – das eigentliche Start-Up.
Auf diesem Weg ist die Beteiligung in der Genossenschaft.
Bei einem Verkauf des Start-Ups liegt eine sehr günstige Situation vor (dies gilt auch bei anderen Körperschaften):
Der Ertrag ist zu 95% steuerfrei.
Was gilt nun, wenn Sie eine Genossenschaft als Start-Up haben und neue Investoren mit ins Boot holen möchten?
In diesem Fall ist der gleiche Weg zu währen:
Sie gründen aus der Genossenschaft heraus eine UG oder GmbH an der sich der Investor beteiligen kann.
Warum nicht einfach direkt an der Genossenschaft beteiligen?
Dieses Modell ist für Investoren i.d.R. nicht attraktiv, da hier keine Renditen zugesagt werden können (eine Auszahlung muss jedes Jahr neu bewilligt werden). Außerdem hat er hier keine Sicherheiten.
Zwar besteht die Möglichkeit investierende Mitglieder in die Genossenschaft aufzunehmen, diese haben jedoch kein eigenes Stimmrecht.
In den meisten Fällen ist dieser Weg also eher unvorteilhaft für die Investoren und somit nichts annehmbar.
Es gibt verschiedene Wege, mit der Genossenschaft eine Start-Up-Struktur zu realisieren.
Dabei ist es eine elegante, ausbaufähige und steuerkostengünstige Möglichkeit der Umsetzung.
Sehr gerne helfen wir Ihnen hier bei Ihrem Vorhaben.
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Wir möchten uns kurz zu einem Schreiben unseres Verbandes an die Mitglieder äußern, bei dem es um die Jahresabschlüsse und Fristen geht.
Vom 15.05 – 16.05.2025 wurde das 10 jährige Staatenlos Jubiläum mit einem großen Event gefeiert.
Sven Leudesdorff-Pfeifer war als Speaker mit einem Vortrag zum Thema Wegzugs- und Erbschaftsbesteuerung mit Genossenschaften dabei.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in das Event und das Vortragsthema geben.
Bei der Einbringung von Werten in eine Genossenschaft oder GmbH gibt es viel zu beachten und entsprechend auch viel, was falsch gemacht werden kann.
Daher ist es entscheidend, dass Sie sich hier nur Unterstützung von echten Profis holen.
Worauf Sie zu achten haben, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025