
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Immer wieder kommt es zu Anpassungen in den Gesetzen und Vorschriften sowie zu neuen Erkenntnissen und Optimierungen im Genossenschaftswesen.
Da kann es sich lohnen, sich anzuschauen, ob eine Genossenschaft 2.0, also eine Anpassung und Optimierung Ihrer Genossenschaft sinnvoll ist.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Angenommen, Sie haben vor ein paar Jahren eine Genossenschaft gegründet.
Seit dem sind jedoch einige neue Erkenntnisse, insbesondere steuerlicher Art hinzu gekommen.
Das kann dazu führen, dass Ihre Genossenschaft eventuell nicht mehr so funktioniert, wie Sie sich dies vorstellen.
So können diverse Probleme entstehen, wie z.B.:
Es kann durchaus vorkommen, dass Ihre Satzung überarbeitet werden müsste, Sie das jedoch gar nicht wissen.
Das kommt unteranderem darauf an, bei welchem Verband sie sind, da es hier leider auch solche gibt, die sich hierfür nicht interessieren.
Solange es keine steuerliche Außenprüfung bei Genossenschaften gibt, ist zudem nicht sicher, ob das Finanzamt dies so annehmen kann.
Was zunächst Sorgen bereiten kann, ist jedoch am Ende nicht so schlimm, da wir auch bereits eine Lösung hierfür entwickelt haben: Die Genossenschaft 2.0
Hier wird letztendlich überprüft, ob die Genossenschaft so funktioniert, wie Sie es sich wünschen.
Funktioniert Ihre Satzung? Ist das alles richtig und mit steuerlichen Methoden prüfbar?
Unsere Steuerberater helfen dabei, diese Dinge bei unseren Gründungskunden immer aktuell zu halten.
Wenn Sie jedoch woanders gegründet haben, empfehlen wir Ihnen, diese Dinge prüfen und ggf. korrigieren zu lassen.
Dabei spielt die Ausarbeitung der Satzung eine essenzielle Rolle. Entspricht diese überhaupt Ihren Zielen?
Sollten Sie betroffen sein und Ihre Satzung funktioniert nicht richtig, erklären wir Ihnen warum dies so ist und welche Dinge angepasst werden müssen.
Diese Änderungen können wir auch direkt für Sie durchführen.
Sehr gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Genossenschaft „aktualisert“ werden sollte und erklären Ihnen genaustens welche Punkte das betrifft und welche Änderungen wir vorschlagen.
Wenn Sie möchten, können wir diese Anpassungen auch für Sie vornehmen und Ihnen so zu einer guten Genossenschaften 2.0 verhelfen, die richtig funktioniert und Ihnen die Vorteile bringt, die Sie sich wünschen.
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Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?

Heute haben wir gleich zwei gute Neuigkeiten für Bestandsgenossenschaften.
Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
Was genau ist da eigentlich passiert?
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
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