
Kann die Genossenschaft Darlehen an Mitglieder vergeben?
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
Die Anteile an einer Genossenschaft sind unpfändbar.
Aber wie sieht es mit den eingebrachten Werten wie Immobilien usw. aus?
Können diese Einbringen durch den Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Im Falle einer Insolvenz sind sind die Genossenschaftsanteile nicht pfändbar. Die Insolvenzverwaltung kann versuchen dem betroffenen Mitglied die Anteile zu kündigen.
Aber: Mit der richtigen Gestaltung, lässt sich diese Option für die Insolvenzverwaltung nicht nur höchst unattraktiv sondern auch nicht zielführend gestalten.
Bei den durch uns gegründeten und gestalteten Genossenschaften müsste die Insolvenzverwaltung jedoch 2 bis 2,5 Jahre auf die Auszahlung der Anteile warten.
Dies ist den meisten in der Regel zu lang, insbesondere wenn die Anteile nur einen geringen Nennwert haben.
Sie können jedoch noch zusätzlich auf Nummer sicher gehen, indem die Genossenschaft noch vor Eintritt der Insolvenz eine Forderung gegenüber dem Mitglied hat.
Dies bedeutet, dass die Genossenschaft den Erstanspruch aus dem Auseinandersetzungsguthaben hätte.
Doch was ist mit den Werten, die vor der Insolvenz in die Genossenschaft eingebracht wurden? Also bspw. Immobilien, etc.
Besteht hier tatsächlich eine Regelung, die besagt, dass die Insolvenzverwaltung diesen Vorgang innerhalb von 10 Jahren rückgängig machen kann?
Die Antwort ist hier nicht ganz einfach, denn es müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, damit dies so möglich wäre:
Dies ist meistens nicht der Fall, zumal die Gegenseite diese Vorwürfe beweisen können muss. Hier würde also ein Betrug des Gläubigers vorliegen.
Sollten diese Anschuldigungen dennoch erhoben werden, so ist dies durch ein Gericht zu klären.
Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn Sie nicht bereits im Vorfeld von einer drohenden Insolvenz wissen, haben Sie bei der Einbringung von Werten in die Genossenschaft kein Risiko.
Somit werden die Werte bei einer Einbringung in eine Genossenschaft auch vor einer eventuellen, späteren Insolvenz und der Insolvenzverwaltung sowie neueren Gläubigern geschützt.
Die Genossenschaft bietet eine Vielzahl an Vorteilen. Der Pfändungsschutz ist dabei nur einer von vielen.
Wenn Sie gerne mehr über die Vorteile und Möglichkeiten mit einer Genossenschaft erfahren möchten, laden wir Sie herzlich zu unseren kostenlosen Webinaren zu verschiedenen Themen rund um die Genossenschaft ein.
Eine Übersicht aller kostenfreier Webinare finden Sie hier:
Über den Autor
Entdecken Sie weitere Beträge
Heute befassen wir uns wieder mit einem Darlehensthema – diesmal jedoch anders herum:
Kann die Genossenschaft Darlehen an Ihre Mitglieder vergeben? Worauf ist dabei zu achten?
In der Regel raten wir zur Zeichnung weiterer Anteile anstelle eines Darlehens.
Allerdings kann es auch Situationen geben in denen viele Hunderttausend benötigt werden.
Wir erklären Ihnen kurz wie eine Lösung aussehen kann.
Sommerzeit ist Reisezeit. Zumindest gilt das für für viele unserer Kunden. Und da kommt natürlich oft die Frage auf, ob die Urlaubsreise von der Genossenschaft als Mitgliederförderung umgesetzt werden kann.
Ob und wie erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Alle Rechtsdienstleistungen und Steuerberaterdienstleistungen werden von niedergelassenen Steuerberatern und niedergelassenen Rechtsanwälten erbracht.
Copyright © GenoHeld 2025