
Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?
Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?
Wie ist das mit den Luxusautos in der Genossenschaft?
Stimmen kursierende Gerüchte zur Anschaffung und Förderung von Luxusautos in der Genossenschaft?
Was ist möglich und was ist Unsinn, oder sogar komplett verboten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Ja, prinzipiell können Sie ein Auto wie bspw. einen Porsche in der Genossenschaft haben, sofern dies berechtigt ist und Sie diesen entgeltlich an die Mitglieder vermieten.
In diesem Fall können Sie ihn sogar subventionieren.
Aber worin besteht dann das Problem?
Handelt es sich jedoch um ein sogenanntes Luxusfahrzeug, kann dieses nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt in den Betriebsaufwand gebracht werden.
Die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges sollten Sie gut argumentieren können und vorab mit dem Finanzamt abstimmen.
Es gibt aber noch ein anderes Problem:
Luxusautos verlieren über Zeit nicht an Wert, sondern werden wertvoller.
Es kann also passieren, dass Sie solch ein Auto für 1 Mio. € kaufen, die Anschaffungskosten abschreiben und nach 3 Jahren ist das Auto 3 Mio. € wert.
Dann müssen Sie die Differenz versteuern.
Wenn Sie dieses Auto jedoch privat halten, sieht das anders aus.
Nach einem Jahr können Sie dieses Auto, aus steuerlicher Sicht, steuerfrei verkaufen, da die Spekulationsfrist hier nur ein Jahr ist.
Das gilt übrigens für alle Dinge, die Wertzuwächse haben, außer Immobilien und PV-Anlagen.
Respektive besteht dieses Problem bei der Anschaffung solcher Dinge in der Genossenschaft auch bei anderen Dingen, wie bspw. Kunstobjekten.
Hier geht es also ein bisschen um eine Philosophie-Frage.
Nur weil Sie es prinzipiell können, sofern Sie die Bedingungen erfüllen, müssen Sie es deshalb auch so machen?
Ist es wirklich notwendig so ein Auto in die Genossenschaft zu bringen? Oder lohnt sich vielleicht doch eher eine private Anschaffung?
Im Zweifelsfall helfen wir gerne weiter.
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Zum einen können wir Ihnen einen neuen, hervorragenden Partner für D&O-Versicherungen vorstellen und zum anderen können wir Ihnen von unserem neuen Interessenverband für das Genossenschaftswesen berichten.

Den meisten Steuerberatern liegt seit dem 17.02.2026 eine erweiterte Verfügung des Landesamt für Steuern Bayern vor. Tatsächlich handelt es sich dabei um die alte Verfügung, allerdings mit dem Verweis, dass das Urteil, auf das sich bezogen wird, nicht rechtsgültig ist, sondern zur Revision vorliegt.
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