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Wegzugsteuer und Genossenschaften 2025

Es gab Änderungen an der Wegzugsbesteuerung. Doch was genau wurde geändert und was bedeutet das für die Genossenschaften?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was wurde geändert?

Bisher war es so, dass Sie im Falle eines Wegzugs Ihre Vermögenswerte in einen Fond bringen konnte, der diese dann vor der Wegzugsteuer geschützt hat.

Diese Lücke wurde nun geschlossen.

Sind Genossenschaften betroffen?

Nein. Das liegt zum einen an der Nennwertbarriere, d.h. wenn Sie keine regelmäßige Ausschüttungen vorgenommen haben, bleibt der Wert Ihrer Anteile über die Zeit unverändert – unabhängig vom Vermögen in der Genossenschaft.

 

Wenn Sie wegziehen, müssen Sie eine Steuererklärung machen, in der Sie in einer Anlage auch angeben müssen, ob Sie Anteile an Unternehmen (weltweit) halten. Hier müssen Sie angeben wie viel Sie für diese Anteile bezahlt haben und wieviel sie heute wert sind.

Im Falle der Genossenschaft bleibt dieser Wert gleich, d.h. es gibt keinen Wertzuwachs, den Sie versteuern müssen.

 

Ein anderer Weg ist die Beteiligung von weniger als 1%.

D.h. wenn Sie weniger als 1% an einem Unternehmen halten, ist diese Beteiligung nach dem Außensteuergesetz nicht mehr relevant.

 

Dazu ist es natürlich wichtig, die Struktur in der Genossenschaft entsprechend zu gestalten. Sie dürfen bspw. kein Vorstand sein, wenn Sie wegziehen. Jedoch gibt es hier Mittel und Wege, wie bspw. über einen starken Bevollmächtigten, um die Beherrschung dennoch zu gewährleisten.

Fazit

Die Wegzugsteuer ist ein Thema das viele bewegt.

Hier lohnt es sich, rechtzeitig aktiv zu werden und Vorkehrungen zu treffen.

Sehr gerne beraten wir Sie hier hierzu.

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