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Werte in / unter Genossenschaften bringen – nur mit Profis

Bei der Einbringung von Werten in eine Genossenschaft oder GmbH gibt es viel zu beachten und entsprechend auch viel, was falsch gemacht werden kann.

Daher ist es entscheidend, dass Sie sich hier nur Unterstützung von echten Profis holen.

Worauf Sie zu achten haben, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Die Einbringung von Werten in die Genossenschaft

Viele unserer Kunden möchten Ihre Werte in ihre Genossenschaft bringen um so Ihr Vermögen zu schützen und auch beim Thema Erbschaft und Nachfolgeregelung steuerlich günstig und gut aufgestellt zu sein.

Trotzdem sollten Sie sich vor jeder Einbringung fragen ob und inwiefern dieser Vorgang jetzt sinnvoll ist und Ihr Vorhaben gründlich prüfen (lassen).

Dabei können die verschiedensten Werte wie Immobilien oder auch Unternehmen steuergünstig /-neutral in / unter eine Genossenschaft gebracht werden.

 

 

Dies kann jedoch nicht „einfach so“ geschehen, sondern es gibt viele Regelungen, die hier beachtet und viele Vorkehrungen, die hierfür getroffen werden müssen:

  1. Die Satzung muss die Einrbingung zulassen, bzw. so konzipiert sein, dass die Genossenschaft Werte aufnehmen kann.
  2. Der einzubringende Wert muss in Ihrem Besitz sein, oder fremd eingekauft werden.

Stolpersteine bei der Einbringung

Immer wenn Sie einen Gegenstand / Wert in die Genossenschaft einbringen / ausgliedern, muss sichergestellt werden, dass die anderen Mitglieder dabei nicht bereichert werden.

Hier gibt es verschiedene Lösungswege die man gehen kann, je nachdem welche Situation vorliegt. Sehr gerne können wir Sie hierzu individuell beraten.

 

 

Außerdem sollten Sie dringend mit einer „Transaktionskanzlei“, also einer Steuerberaterkanzlei zusammen arbeiten, die den kompletten Vorgang steuerlich begleitet.

Wenn Ihr Steuerberater keine oder nur wenig Erfahrung auf diesem Gebiet hat kann es schnell zu Fehlern und Schwierigkeiten kommen, die am Ende sehr teuer werden können.

 

Doch nicht nur Ihr Steuerberater-Team, sondern auch Ihr Notar für diesen Vorgang sollte erfahren und fachlich kompetent auf dem Gebiet der Genossenschaften und der Einbringungen sein.

Ist dies nicht der Fall und Ihr Notar kennt sich nicht gut mit dem Genossenschaftswesen und der steuerlichen Behandlung von Genossenschaften aus, kann es trotz eines guten Steuerberaterteams zu erheblichen steuerlichen Schäden kommen.

Fazit

Einbringungen können sehr steuergünstig oder sogar steuerneutral erfolgen, wenn man weiß wie und sich entsprechend vorbereitet.

Leider ist das oft leichter gesagt als getan, da nicht nur Sie selbst den Vorgang verstehen müssen, sondern auch die Steuerberater und Ihr Notar.

Und genau hier liegt oftmals das Problem. Passieren hier Fehler, kann das schnell sehr teuer für Sie werden.

Daher raten wir Ihnen dringend: Arbeiten Sie nur mit echten Profis zusammen, die hier bereits routiniert sind und sich auf dem neusten Wissensstand bewegen.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie uns sehr gerne kontaktieren:

info@gutegenossenschaft.de

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