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Ausschüttungen und Anstellung oder Ehrenamt in der Genossenschaft?

Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht in der Genossenschaft? Kann man sich davon befreien lassen? Wenn ja: Wie?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Sozialversicherungspflicht bei der Anstellung in der Genossenschaft

Sie können in der Genossenschaft angestellt werden.

Als Vorstand geht das entweder ehrenamtlich, also ohne Gehalt, oder eben entgeltlich.

Dabei stellt sich immer die Frage, was hier am meisten Sinn macht. Bei den kleinen Genossenschaften macht meist eine ehrenamtliche Vorstandstätigkeit am meisten Sinn, da der Aufwand selbst hier eher gering ist.

 

Sie können jedoch auch als ganz „normaler“ Mitarbeiter in der Genossenschaft angestellt werden.

Wenn Sie nun in der Genossenschaft angestellt sind, egal ob entgeltlich als Vorstand oder als regulärer Mitarbeiter, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. D.h. es wird ein Lohnkonto geführt und sie müssen die entsprechenden Steuern und Abgaben zahlen.

 

Das ist etwas anders, als manche es noch aus der GmbH kennen. Hier konnte man sich als Geschäftsführer teilweise von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen.

Bei der Genossenschaft funktioniert das nicht.

Wenn die Genossenschaft geschäftlich tätig ist, was durch den Zweck immer der Fall ist, kann ein Mitarbeiter, unabhängig davon ob er Mitglied ist oder nicht, keine beherrschende Stellung in der Genossenschaft einnehmen.

Auch wenn er über sein Stimmrecht theoretisch beherrschen könnte, reicht dies i.d.R. nicht aus, dass er von der Sozialversicherungspflicht freigestellt werden könnte.

Unter Umständen könnte dies ggf. für die Vorstandstätigkeit möglich sein, aber nicht für die anderen Tätigkeiten.

 

Wenn dies ein Thema für Sie ist, sollten Sie sich hierzu dringend beraten lassen.

Aber Vorsicht: Steuerberater können hierzu nicht beraten, es sei denn, sie sind auch Anwälte. In unserer Struktur kann Herr Dr. Damas Sie hierzu gerne beraten, er ist Fachanwalt für Steuerrecht.

 

Erfahrungsgemäß können wir Ihnen allerdings sagen, dass der Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht meist abgelehnt wird.

Alternative: Dienstleister statt Anstellung?

Alternativ können Sie ein anderes Unternehmen, wie eine kleine UG haben, bei dem Sie selbst 100% Gesellschafter sind.

Das kann auch eine Auslandsgesellschaft sein, muss also nicht zwingend hier gegründet sein.

Diese Gesellschaft kann nun die Dienstleistungen, die Sie erbringen mit der Genossenschaft abrechnen.

Im Falle der UG in Deutschland können Sie hier wiederum sozialversicherungsfrei aus der UG bezahlt werden.

 

ABER: Auch hier ist Vorsicht geboten. Gerade bei den Themen der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung / Scheinselbstständigkeit muss hier genau hingeschaut werden.

Auch hier können wir Ihnen nur empfehlen sich von Juristen und / oder Steuerberatern beraten zu lassen.

Warum ist die Beratung so wichtig?

Es geht uns hier gar nicht darum Ihnen unsere Beratungsleistungen zu verkaufen, sondern Sie dafür zu sensibilisieren, wie flexibel nicht nur die Satzung mit Zweck und Gegenstand der Genossenschaft sind, sondern auch die Art und Weise wie Sie in Zukunft mit der Genossenschaft umgehen und agieren.

 

Oft haben die Gründer die Idee Ihr Vermögen in die Genossenschaft einzubringen, diese erwirtschaftet Geld und damit können die Mitglieder dann gefördert werden.

Was dabei oft nicht bedacht wird, ist dass die Genossenschaft Sie ja nicht in Form von Bargeld fördern kann. Auszahlungen müssen ganz regulär versteuert werden.

 

Eine Ausnahme kann bei der Einbringung von Immobilien durch einen Minderwertverkauf bestehen.

Bei der richtigen Verwendungsreihenfolge können die eingebrachten Immobilienwerte wieder steuerfrei ausgeschüttet werden, sofern sie in eine Kapitalrücklage gebucht wurden.

 

Aber hier zeigt sich eben wieder, warum es so wichtig ist, Ihre Ideen und Vorstellungen mit einem qualifizierten Berater zu besprechen und zu schauen was davon tatsächlich realisierbar ist.

 

Wir empfehlen Ihnen eigentlich in der Genossenschaft nur das Geld entstehen zu lassen, welches Sie auch tatsächlich in der Genossenschaft verwenden möchten, bzw. welches Sie für den geplanten Vermögensaufbau in der Genossenschaft benötigen.

Fazit

Wie so oft heißt es also bei den Themen Sozialversicherung und Ausschüttungen:
Lassen Sie sich gut beraten.

So sparen Sie sich am Ende nicht nur viel Ärger und Geld, sondern sind auch ideal vorbereitet und haben realistische Erwartungen an Ihre eigene Struktur.

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