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Versicherungen als Allzweckwaffe im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft

Ein toller Kniff um Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bekommen: Versicherungen

Wir erklären Ihnen weshalb und wie das geht.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Personengebundene Dienstleistungen im gemeinschaftlichen Wareneinkauf?

Viele Dinge können nicht gemeinschaftlich eingekauft werden, weil das Mitglied nicht beliebig austauschbar ist.

Dazu zählen bspw. Heilpraktikerleistungen, Zahnzusatz, etc.

Das macht insofern Sinn, da Mitglied 1 nicht zur Zahnbehandlung von Mitglied 2 gehen kann.

Aber: Es gibt eine Lösung für dieses Problem und zwar in Form von Versicherungen!

Verischerungen im gemeinschaftlichen Wareneinkauf

Versicherungen sind Dienstleistungen, die auch im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft erworben werden können.

Die Genossenschaft kann also einen Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abschließen und dann gemeinschaftlich die entsprechende Versicherung einkaufen, wie bspw. für Heilpraktikerleistungen.

Diese Versicherungen kann die Genossenschaft dann subventioniert an ihre Mitglieder weitergeben.

 

Dies ist so ziemlich für alle Versicherungen möglich. Denken selbst einmal nach was Sie alles versichern können und möchten und kontaktieren Sie ruhig mehrere Versicherungen und erklären Sie den Sachverhalt. Hier werden Sie sicherlich einige Angebote mit guten Konditionen bekommen.

Fazit

Manchmal heißt es: Gewusst wie!

Das gilt eben auch in diesem Fall.

Häufig wird hier gar nicht dran gedacht, aber da auch Versicherungen Dienstleistungen sind, ist dies ein hervorragender Weg Dinge in den gemeinschaftlichen Wareneinkauf zu bringen, die sonst nicht subventioniert werden könnten.

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