
Genossenschaft für Restarter und Auswanderer?
Ergänzend zu unserer Themenreihe „Satzungsgestaltung“ möchten wir in diesem Beitrag die Frage behandeln, ob eine Beherrschung in der Genossenschaft auch dann möglich ist, wenn Sie gar kein Vorstand sind.
Nach Teil 1 dieser Reihe ist nun klar, dass das Privatvermögen in oder unter eine Genossenschaft gebracht werden muss. Doch wie genau funktioniert das eigentlich? Welche Optionen gibt es dafür?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Am einfachsten ist es, wenn Sie eine Holding mit einer oder mehreren Gesellschaften darunter haben.
Aber auch mit einer einfachen, operativen GmbH können Sie gut arbeiten.
Wichtig ist zunächst zu unterscheiden, ob Ihre Gesellschaften Immobilien besitzen oder nicht.
Angenommen Sie haben eine GmbH ohne Immobilienbesitz. In diesem Fall besteht die Möglichkeit des qualifizierten Anteilstauschs.
Dies kann zu Buchwerten erfolgen und ist vollkommen steuerneutral.
Wie so oft, muss auch dies sorgfältig geplant sein, damit es nicht zu Problemen kommt.
Diese können bspw. entstehen, wenn es Sperrfristen gibt, die eingehalten werden müssen.
In diesem Fall müssen Sie die Sperrfrist abwarten oder andere Wege gehen, wie bspw. mit Ihrem Konstrukt in eine Personengesellschaft zu gehen.
Wie ist es, wenn Sie eine Gesellschaft mit Immobilienbesitz haben?
Lange war dies kein Problem, wenn die darüber liegende Holding keine Immobilien besaß. Sie hatten also eine GmbH, die als Holding fungierte und darunter eine weitere GmbH, mit Immobilienbesitz.
Lange Zeit war war dies so okay, da die mittelbare Beteiligung nicht von der Grunderwerbssteuer betroffen war.
Nun ist es aber so, dass, immer wenn Sie eine Gesellschaft mit Immobilienbesitz bewegen, Grunderwerbssteuer fällig wird.
Eine Ausnahme besteht beim Share Deal, also dann, wenn Sie weniger als 90% übertragen, d.h. mindestens 10,1% bleiben beim bisherigen Eigentümer.
Die einzige Möglichkeit solch eine Gesellschaft unter Ihre Holding (Genossenschaft) zu bewegen, ist also mit diesem Share Deal.
Wenn Sie das nicht möchten, müssen Sie einen Umweg über eine KG gehen, bei dem bspw. die Holding zu einer KG geformwechselt werden muss.
Gesellschaften, bzw. GmbHs unter eine Genossenschaft als Holding zu bringen ist grundsätzlich kein Problem.
Kompliziert wird es eigentlich nur dann, wenn Sie wirklich gar nichts mehr besitzen möchten, also auch keine 10,1% an Ihren Immobilien für die nächsten 10-15 Jahre.
Um hier nichts zu übersehen und die Situation korrekt einzuschätzen, ist es wichtig, vorab eine gründliche Analyse der Ist-Situation zu machen.
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