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Baugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft, Immobiliengenossenschaft – was denn jetzt?

Wenn es um Immobilien in der Genossenschaft geht, gibt es etliche Begriffe, die hier gerne benutzt werden. Aber was bedeuten sie eigentlich? Oder meinen alle das Gleiche? Welche wirklichen „Formen“ der Genossenschaft gibt es tatsächlich?

Welche Genossenschaft darf Immobilien haben?

Diese Frage ist ganz einfach und eindeutig zu beantworten: Jede Genossenschaft darf Immobilien halten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Publikumsgenossenschaft handelt oder um eine Genossenschaft mit einem begrenzten Personenkreis.

 

Trotzdem ist das Thema der Immobilien in Genossenschaften sehr gefragt und sehr wichtig, da eine Genossenschaft verschiedene Ausrichtungen haben kann.
So kann es sich bspw. um eine Baugenossenschaft, eine Vermietungsgenossenschaft oder auch eine Bauträgergenossenschaft handeln.

Bei all diesen Begriffen kann es leicht zu Verwirrungen und Verunsicherungen kommen.
Daher schauen wir uns im nächsten Abschnitt einmal genauer an, welche Arten von Genossenschaften es eigentlich gibt.

Arten von Genossenschaften

Tatsächlich gibt es eigentlich nur 2 Arten von Genossenschaften:
Die Absatzgenossenschaft und die Einkaufsgenossenschaft.

 

Das Bayerische Oberlandesgericht sagt dabei, dass die Mitglieder einer Genossenschaft durch diese bereichert werden sollen.

Dies geschieht durch einen verbesserten Absatz oder durch vergünstigten Bezug.

Somit ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Ausrichtung, warum Immobilien in oder unter einer Genossenschaft liegen können.

Schauen wir uns das einmal näher an.

Der Klassiker: Die Baugenossenschaft

Bei der Baugenossenschaft handelt es sich um einen echten Klassiker.

Hier kann es aber auch schon zu den ersten begrifflichen Verwirrungen kommen:
Die Baugenossenschaft kann genauso gut als Wohnungsbaugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft oder Vermietungsgenossenschaft bezeichnet werden. Gemeint ist damit aber immer das Gleiche.


Was ist das Ziel?
Diese Genossenschaft soll den Bezug von Wohnraum verbessern. Konkret bedeutet das, dass sie Wohnraum beschafft und damit ihre Mitglieder versorgt – und zwar zu möglichst guten Konditionen.


D.h. dieser Wohnraum kann durch die Genossenschaft auch subventioniert oder durch andere Einkünfte auch quersubventioniert werden.

Im Prinzip geben die Mitglieder hier über ihre Geschäftsanteile das Eigenkapital und die Baugenossenschaft kann dann entsprechend mit diesem Eigenkapital agieren.

Dabei gibt es auch spannende Möglichkeiten wie KfW-Förderprogramme, die den Ankauf von Genossenschaftsanteilen fördern, da es etwas Ähnliches wie Eigentum ist.


Diese Genossenschaften sind im der Regel „Publikumsgenossenschaften“, also „öffentliche“ Genossenschaften ohne einen begrenzten Personenkreis, d.h. es können viele Mitglieder sein. Mehrere Tausende oder Zehntausende Mitglieder sind hier völlig okay.


In manchen Fällen gibt es aber auch Genossenschaften, die dies im kleinen Stil machen.
Das kann bspw. dann der Fall sein, wenn jemand seinen eigenen Bauernhof/ seine eigene Immobilie mit anderen teilen möchte, bspw. weil derjenige die fällige Sanierung gar nicht alleine finanzieren kann.
In diesem Fall könnte derjenige ebenfalls eine Genossenschaft gründen, die man auch als Wohnungsgenossenschaft / Baugenossenschaft / Vermietungsgenossenschaft bezeichnen könnte. Das entsprechende Gebäude könnte dann in die Genossenschaft verkauft werden (auch mit reduzierter Grunderwerbsteuer möglich) und wäre somit Eigentum der Genossenschaft. Durch die Aufnahme der anderen Mitglieder, die darin wohnen möchten, kann sie dann zu einer kleinen Wohnungsgenossenschaft / Baugenossenschaft / Vermietungsgenossenschaft werden.


In diesem Fall handelt es sich also letztendlich um eine Einkaufsgenossenschaft, in der gemeinschaftlich Wohnraum, bzw. Immobilien eingekauft werden.

Die kleine Genossenschaft oder auch "Familiengenossenschaft"?

Mit der kleinen Genossenschaft haben Sie als Privatperson eine Möglichkeit Ihr Vermögen in Form von Immobilien in oder unter eine Genossenschaft zu bringen.

Sie können Ihre Immobilien also in eine Struktur mit einer Genossenschaft bringen.
Warum „Struktur“? Ganz einfach, weil es unter Umständen sinnvoll sein kann eine vermögensverwaltende GmbH aus der Genossenschaft als Tochter-Unternehmen zu gründen, um dann Vermögen (hier Immobilien oder Immobiliengesellschaften) aufzunehmen.

 

Dabei wird oft von einer „Familiengenossenschaft“ gesprochen, was jedoch nicht wirklich zutreffend ist.

Es gibt nur sehr wenige echte „Familiengenossenschaften“, was letztendlich nur bedeutet, dass die Mitglieder eben auch alle Familienmitglieder sind.
Das schließt aber natürlich eine gemeinsame Genossenschaft nicht aus. Auch steuerlich ist die Genossenschaft eine Körperschaft und hat hier die selben Regeln wie die GmbH, in welcher Geschäfte mit nahestehenden Personen (Familienmitgliedern) möglich sind.

Was ist "normal" und möglich?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Genossenschaft eine „Sonderform“ der Genossenschaft ist, wenn Immobilien im Spiel sind.

Das stimmt nicht!

Es handelt sich um eine ganz normale und etablierte Form der Genossenschaft, mit der Sie viele Möglichkeiten haben.

 

Sie können bspw., wenn Sie ein Grundstück besitzen welches Sie entwickeln möchten, eine Genossenschaft gründen, die, subventioniert mit mit KfW-Fördergeldern, das Eigenkapital einsammelt und das Projekt umsetzt. Das Grundstück zählt dann nicht mehr zu Ihrem Vermögen, aber Sie haben durch den Verkauf eine Marge verdient und das entwickelte Grundstück liegt nun in der Genossenschaft, bei der Sie Mitglied sind.
Die Genossenschaft ist dann auch wieder eine Vermietungsgenossenschaft: Sie hat eine Immobilie und vermietet diese.

 

Gut zu wissen:
Wenn Sie hier eine große Genossenschaft gründen, können Sie diese steuerbefreien lassen. Dafür müssen jedoch alle Mieter ordentliche Mitglieder der Genossenschaft sein.

Fazit

Wie sie sehen, gibt es zahlreiche Optionen, was mit Genossenschaften und Immobilien alles möglich ist.

Dabei kommt es immer sehr auf den Umfang und Ihre individuelle Zielsetzung an.

Wenn Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten erfahren möchten, laden wir Sie herzlich zu unseren kostenlosen Webinaren zum Thema ein.
Alle Termine und Infos finden Sie hier:

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