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Sammelbeschlüsse im gemeinschaftlichen Wareneinkauf der Genossenschaft?

Im Rahmen der Nachbetreuung sind wir durch einen Kunden auf das Thema der Sammelbeschlüsse für den gemeinschaftlichen Wareneinkauf aufmerksam geworden. Ist das möglich? Oder wird immer ein einzelner Beschluss benötigt?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Können Sammelbeschlüsse im gemeinschaftlichen Wareneinkauf genutzt werden?

Einer unserer Kunden erhielt durch einen ehemaligen Mitarbeiter von uns, der nun Buchführung anbietet, die Aussage, dass im gemeinschaftlichen Wareneinkauf auch einfach Sammelbeschlüsse genutzt werden können.

Das stimmt so nicht!

Sie benötigen für jede Förderung einen eigenen Beschluss.

Wie ist das bei "Abos"?

Hier verhält es sich etwas anders.
Angenommen, Ihre Genossenschaft kauft regelmäßig und gleichbleibend Nahrungsergänzungsmittel ein. In diesem Fall muss nicht für jeden einzelnen Kauf und jedes Nahrungsergänzungsmittel ein neuer Beschluss erfolgen.

Wie muss so ein Beschluss aussehen?

Neben den weiteren Voraussetzungen um überhaupt gemeinschaftlich einkaufen zu können, muss für jede Anschaffung auch ein eigener Vorstandsbeschluss vorliegen.
Dieser regelt ganz klar:

  • Worum geht es? / Welche Leistung wird bezogen?
  • Zu welchen Konditionen? / Was wird bezahlt?

 

Insgesamt müssen 4 Voraussetzungen erfüllt sein, um diese Ausgabe überhaupt betrieblich machen zu können:

  • Eine ordentliche, entsprechend ausgestaltete Satzung
  • Ein allgemeiner Generalversammlungsbeschluss, der dem gemeinschaftlichen Wareneinkauf generell zustimmt
  • Ein eigener Vorstandsbeschluss zu jeder Anschaffung
  • Eine dokumentierte Abfrage der Mitglieder, ob sie an dieser Anschaffung teilnehmen möchten

Ausblick: Präsenzveranstaltungen

Außerdem haben wir noch eine schöne Neuigkeit:
Wir werden immer wieder nach Präsenzveranstaltungen gefragt.

Dabei geht es mehr um ein „zusammen kommen“ und den Austausch untereinander, als um Vorträge und Seminare.

Dieser Bitte können wir nun endlich nachkommen.

 

Wir werden zukünftig also zu solchen Veranstaltungen einladen. Wer kommen möchte, kann mit einem sehr geringen Unkostenbeitrag teilnehmen.
Der Ablauf wird in etwa so aussehen:

  • Wir laden Sie an einen Standort in der Region Rhein-Main, oder ggf. in Nordrhein-Westfalen ein.
  • Dr. Damas und Herr Sven Leudesdorff-Pfeifer werden kleine Impulsvorträge geben und für Fragen und Gespräche zur Verfügung stehen.
  • Es wird die Möglichkeit des Austauschs untereinander geben.
  • Für Snacks wird gesorgt.

 

Im Wesentlichen geht es also um Gespräche und Austausch zum Thema Genossenschaft und Unternehmertum.

Nähere Informationen folgen in der kommenden Woche, aber Sie können uns auch sehr gerne bereits jetzt proaktiv kontaktieren und Ihr Interesse bekunden, sodass Sie sicher die Mail mit der Einladung erhalten.
Schreiben Sie uns hierfür gerne direkt an info@gutegenossenschaft.de.

Fazit

Wenn Sie Hilfe zu dem Thema der Beschlüsse benötigen, können Sie sich auch sehr gerne direkt an uns wenden – ganz einfach per Mail:
info@gutegenossenschaft.de

 

Ansonsten freuen wir uns, Sie hoffentlich bald auch persönlich bei einer unserer Veranstaltungen zu treffen.

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