
Genossenschaft für Restarter und Auswanderer?
Ergänzend zu unserer Themenreihe „Satzungsgestaltung“ möchten wir in diesem Beitrag die Frage behandeln, ob eine Beherrschung in der Genossenschaft auch dann möglich ist, wenn Sie gar kein Vorstand sind.
Die Satzung ist das Herzstück der Genossenschaft und ermöglicht eine extrem flexible Gestaltung dieser, sodass Ihre Genossenschaft perfekt zu Ihren Vorhaben passt.
Deshalb ist es sehr wichtig zu verstehen, wie die Satzung eigentlich funktioniert und was genau damit alles möglich ist.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Alle Körperschaften können ganz flexibel ausgestaltet werden.
Das lässt sich leicht an den verschiedenen, möglichen Formen erkennen:
Eine Genossenschaft oder eine GmbH können bspw. ein Fahrradgeschäft sein, aber auch ein großes IT-Unternehmen oder eine kleine, lokale Bäckerei.
Hier wird deutlich: Das Konstrukt selbst bestimmt nicht die eigentliche Tätigkeit, sondern die Gestaltung.
Bei der Genossenschaft geht dies noch etwas weiter:
Die Genossenschaft nimmt einen offenen Personenkreis auf, d.h. hier stehen immer die Mitglieder im Mittelpunkt, auch wenn diese nicht zwingend aktiv das Geschäft machen.
Exkurs: Fördern ohne Mitgliedergeschäft?
Ein weit verbreiteter Irrglaube, ist dass zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft Geschäft entstehen muss, um überhaupt fördern zu können.
Das ist so tatsächlich nicht der Fall.
Was jedoch zwingend nötig ist, ist das Fördergeschäft, d.h. die Genossenschaft kann durchaus mit anderen Dingen Geld verdienen, welches zur Förderung der Mitglieder eingesetzt werden kann.
Kurz: Eigentlich alles.
Der Hintergrund ist ganz einfach: Die Genossenschaft soll flexibel sein und jede Fördermöglichkeit, jeden Fördergeschäftsbetrieb aufrecht erhalten. D.h. die Satzung muss alles abbilden können.
Während die eine Genossenschaft bspw. Wohnraum zur Verfügung stellt, steht bei einer anderen der gemeinschaftliche Wareneinkauf im Fokus und wieder bei einer anderen der gemeinschaftliche Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen.
All dies muss die Satzung in ihrem Zweck und Gegenstand herstellen.
Neben der Ausgestaltung der eigentlichen Tätigkeit, gibt es noch weitere Dinge, die über die Satzung veränderbar sind. Beispielsweise kann die Satzung so gestaltet werden, dass die Genossenschaft von einzelnen Personen (nicht zwingend dem Vorstand) „beherrscht“ werden kann.
Dabei bleibt das demokratische Grundprinzip der Genossenschaft natürlich erhalten, aber über die Satzung können bspw. Mehrstimmenrechte geregelt werden, oder auch festgelegt werden wer dem Beitritt von neuen Mitgliedern zustimmen muss.
Wichtig: Mit der „Beherrschung“ ist hier nichts böswilliges oder der gleichen gemeint. Ganz im Gegenteil: Dies ist vor allem eine Option für die Entlastung der Generalversammlung durch die Abgabe bestimmter Entscheidungen.
Die Satzung ist der Grundstein Ihrer Genossenschaft. Mit ihr können Sie Ihre komplette Genossenschaft, passend zu Ihren Bedürfnissen und Vorhaben gestalten.
Natürlich gibt es auch hier Rahmen an die sich gehalten werden muss, aber vielen ist gar nicht klar, was sie mit ihrer Satzung alles regeln können.
Wir freuen uns, Sie in den kommenden Wochen mit Ihrer Satzung und Ihren Möglichkeiten vertrauter zu machen.
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Die Satzung ist ein mächtiges Werkzeug mit dem Sie Ihre Genossenschaft passend zu Ihren Bedürfnissen gestalten können.
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