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Betriebsaufspaltung in der Genossenschaft mit der Satzung verhindern?

Im Rahmen unserer Beitragsreihe zum Thema Satzungsgestaltung bei Genossenschaften schauen wir uns heute das Thema der Betriebsaufspaltung näher an. Was ist das eigentlich und kann man sie per Satzung verhindern?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Was ist eine Betriebsaufspaltung?

Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn Sie ein Grundstück oder Gebäude besitzen oder mieten, welches Sie vollständig oder teilweise an Ihr eigenes Unternehmen (unter-)vermieten.
In diesem Fall wird die betroffene Immobilie, bzw. die betroffenen Teile davon zu betriebsnotwendigen Vermögen in Ihrem Unternehmen.

 

Das führt zu folgendem Problem:
Möchten Sie irgendwann diese Immobilie vollständig oder teilweise verkaufen, müssen Sie den Wertzuwachs der anteiligen Betriebsimmobilie versteuern.

 

Das kann schnell teuer werden, wenn Sie diese Konstellation nicht vorab korrekt auflösen.

Gibt es eine Lösung?

Ja. Sie können diese Situation auflösen, allerdings muss dies korrekt gemacht werden.

Noch besser ist es jedoch, das Problem gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

In der Genossenschaft haben wir die Möglichkeit so eine Betriebsaufspaltung von vornherein zu unterbinden.

Das funktioniert mit verschiedenen Satzungsregelungen.
Dabei muss verhindert werden, dass ein Mitglied, das eine Immobilie oder ein Grundstück an die Genossenschaft vermietet, selbst darüber entscheiden kann.

Denn wenn die Entscheidung dazu nicht von diesem Mitglied allein getroffen wird, handelt es sich auch nicht um eine Betriebsaufspaltung. 

In den durch uns gestalteten Satzungen finden Sie einen entsprechenden Passus der besagt, dass in solch einem Fall das entsprechende Mitglied zwingend die Zustimmung aller anderen Mitglieder benötigt.

Fazit

Eine Betriebsaufspaltung ist eine unschöne Sache, die Sie ggf. viel Geld kosten kann.
Dabei kann es schnell dazu kommen, wenn man sich vorab nicht richtig informiert und vorbereitet.

Wichtig ist: Kein Grund zur Panik!


Wenn das Problem rechtzeitig erkannt wird, kann die Betriebsaufspaltung auch wieder aufgelöst werden.
Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen betroffen sein oder befürchten mit Ihrer Genossenschaft betroffen zu sein bspw. weil Sie bei jemand anderem gegründet haben, können Sie sich gerne direkt bei uns melden:
info@gutegenossenschaft.de

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