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Mit der Genossenschaft vermögenslos vererben?

Die meisten Gründer befinden sich in der zweiten Lebenshälfte, was naturgemäß dazu führt, dass das Thema der Erbschaft und des „was hinterlasse ich?“ stärker in den Fokus rückt.

Dabei sorgen sich auch viele um das Thema der Erbschaftssteuer.

Wir zeigen Ihnen, wie eine Genossenschaft Sie und Ihre Erben dabei entlasten kann.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Bei der Erbschaftssteuer gelten nicht ganz unerhebliche Freibeträge. D.h. bis zu einem gewissen Vermögen fällt gar keine Erbschaftssteuer für Ihre Erben an.

Dabei gilt aktuell:

Der Freibetrag für Ehepartner liegt bei 500.000 €, für die Kinder bei jeweils 400.000 €.

Für ein „normales“ Eigenheim reicht das in der Regel.

 

Bei größeren Vermögen sieht es jedoch etwas anders aus.

Um dieses Vermögen zu schützen und die Erbschaftssteuer zu minimieren oder sogar gar nicht erst erbschaftssteuerpflichtig zu werden, gehen inzwischen viele den Weg über eine Genossenschaft.

Die Genossenschaft als Lösung

Wie funktioniert das?

Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn Sie nichts besitzen, können Sie auch nichts vererben.

D.h. Sie gliedern Ihr Vermögen in eine Genossenschaft oder eine darunter liegende Gesellschaft aus. Damit gehört Ihnen dieses Vermögen nicht mehr und entsprechend können Sie es auch nicht vererben, weshalb keine Erbschaftssteuer darauf anfällt.

 

Aber warum ist das so? Bei anderen Körperschaften wie der GmbH funktioniert das schließlich auch nicht, da sich Ihr Geschäftsanteil hier in Ihrem Privatvermögen spiegelt.

Bei der Genossenschaft ist es etwas anders. Begründet durch §9 und §12 des Bewertungsgesetzes sowie durch diverse Erbschaftssteuerrechtkommentare und die Erbschaftssteuerrechtlinien 2019 und ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen aus 2021, wird ein Genossenschaftsanteil zum Nennwert bewertet.
Das Ganze ist etwas geläufiger unter dem Begriff der „Nennwertbarriere“.

Diese besteht allerdings nur dann, wenn Ihr Anteil keine zusätzlichen Erträge erzielt wie bspw. Dividenden oder eben regelmäßige Ausschüttungen.
In diesem Fall wird der Nennwert durch den Ertragswert ersetzt.

 

Im Normalfall gilt also der Nennwert für Ihre Genossenschaftsanteile. Das bedeutet, dass der Wert Ihrer Anteile losgelöst vom Wert des Vermögens der Genossenschaft ist und sich entsprechend auch bei einem Vermögenszuwachs der Genossenschaft nicht verändert.

 

Das führt im Endeffekt dazu, dass sich das Vermögen der Genossenschaft nicht in Ihrem Privatvermögen spiegelt und entsprechend auch nicht zur Erbmasse gehört.

Ist das wirklich legal?

Was hier so einfach nach einer Umgehung der Erbschaftssteuer klingt lohnt sich am Ende aber tatsächlich auch für den Staat.
Zwar entfallen Steuereinnahmen durch eine Erbschaft, aber es existieren Einnahmen durch die laufende Besteuerung, da das Vermögen hier in Deutschland in einer deutschen Körperschaft bleibt.

 

Ähnliche Möglichkeiten gibt es bspw. auch mit einer Stiftung, wobei hier alle 30 Jahre eine Art „Erbersatzsteuer“ anfällt.
Doch auch hier gilt wieder: Gewusst wie! Auch hier bestehen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ausblick - Beitragsreihe zum Thema Erbschaft und Vorsorge

Dieser Beitrag ist der Auftakt zu unserer neuen Beitragsreihe zum Thema Erbschaft und Vorsorge.

Hier werden wir uns auch mit genossenschaftlichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge befassen und schauen uns an was Sie tun können, wenn Sie ein Berliner Testament haben. Welche Optionen und Verbesserungsmöglichkeiten gibt es? Kann auch Ihre Pflege durch die Genossenschaft abgedeckt werden?

Fazit

Die Nennwertbarriere ist ein großer Vorteil der Genossenschaft und kann Ihr Vermögen damit vor verschiedenen Abgaben schützen – so auch vor der Erbschaftssteuer.

Aber wie immer gilt: Halten Sie sich bei diesen Vorgängen streng an die Regeln und gehen Sie eher defensiv und vorsichtig vor. Klären Sie im Zweifelsfall lieber doppelt ab statt am Ende vor einem großen und unter Umständen teurem Problem zu stehen.

 

Wir freuen uns, in den kommenden Wochen gemeinsam mit Ihnen in das Thema der (Vermögens-)Vorsorge einzutauchen und Ihnen zahlreiche spannende Optionen und Möglichkeiten aufzuzeigen mit denen Sie auch im Alter optimal versorgt sind.

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