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Jetzt kommt die Vermögenssteuer? – Genossenschaft als Lösung?

Die Pläne der SPD zur Anpassung der Erbschaftssteuer wurden nun etwas konkretisiert und auch von einer Vermögenssteuer ist jetzt die Rede.
Wie sehen diese Pläne aus und welche Vorkehrungen können Sie treffen?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Kommt eine Vermögenssteuer?

Der Generalsekretär der SPD hat große Pläne. Neben den Anpassungen der Erbschaftssteuerfreibeträge und einer Umgestaltung des Modells, möchte er auch eine Vermögenssteuer einführen.

Konkret ist geplant, dass große Vermögen ab 100 Mio. € betroffen wären. Die Abgabe läge bei 1%, d.h. in 20 Jahren würden knapp 20% Ihres Vermögens auf den Staat übergegangen sein.

Natürlich sind nur die wenigsten bei so einem großen Vermögen betroffen, aber: Erfahrungsgemäß ist der Schritt von der Besteuerung großer Vermögen zu der Besteuerung kleinerer Vermögen schnell gemacht, sobald diese Form der Besteuerung erst einmal wieder eingeführt wurde.

 

Schwierig ist hier auch die sprachliche Differenzierung, da hier immer nur von „die“/ „denen“ gesprochen wird. Das wirkt nicht nur respektlos gegenüber wohlhabenden Bürgern und Familien, die ihr Vermögen ja auch nicht ohne Grund besitzen, sondern auch sehr weit gefasst, sodass nicht eindeutig ist, wer hier eigentlich konkret gemeint ist.

 

Also kurz zusammengefasst: Vielleicht kommt eine Vermögenssteuer.
Natürlich gibt es auch hier viel Gegenwind und das ganze ist noch in der Debatte, aber irgendeine Art der Veränderung ist recht wahrscheinlich.

Anpassung der Erbschaftssteuerfreibeträge?

Auch dieses Thema möchte die SPD angehen und spricht hier von einer großzügigen Erhöhung auf pauschal 1 Mio. €.

Jedoch ist der aktuelle Stand bereits so, dass Sie einen Freibetrag von 900.000 € haben, wenn Sie an eine/n Ehepartner/in und ein Kind vererben. Haben Sie zwei Kinder liegt der Freibetrag insgesamt sogar bei 1,3 Mio. €.
Und ist also nicht ganz klar, welche „Erhöhung“ hier gemeint sein soll.

 

Auch bei der Vererbung von Betriebsvermögen soll es neue Freibeträge geben. Betriebsvermögen bis zu 5 Mio. € soll steuerfrei vererbt werden können. Das ist eine Grenze, die im Unternehmen schnell erreicht ist und nicht wirklich eine beruhigende Nachricht oder eine Entlastung.

 

Ziel dieser Anpassungen soll das „Schließen von Schlupflöchern“ bei der Erbschaftssteuer sein. Hier wird der Vorwurf gemacht, dass die viele Bürger sich arm rechnen würden um so die Erbschaftssteuer zu vermeiden.

Auch hier gilt: Dies ist ein Vorschlag, der nun zur Debatte steht. Doch hier ist es ebenfalls nicht unwahrscheinlich, dass es zu irgendwelchen Anpassungen am bestehenden System kommt.

Was können Sie tun?

Noch ist nichts davon beschlossene Sache. Aber: Vorbereitung ist immer gut.

Da wir nicht mit Sicherheit sagen können, was am Ende dieser Debatte rauskommt, ist es immer gut sich auf Eventualitäten vorzubereiten und Strategien zu erarbeiten.

 

Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wir haben bereits sichere und in der Praxis bewährte Lösungen gefunden, die wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Juristen entwickelt haben um für Sie eine sichere Situation herstellen zu können. Dabei erhalten Sie, natürlich entgeltlich, auch steuerliche Gutachten mit denen Sie arbeiten können.

Fazit

Vorbereitung ist alles. Und so wie es aktuell aussieht bekommen wir einen intensiven Steuer-Herbst, in dem eventuell gravierende Entscheidungen getroffen werden.
Wir raten Ihnen daher dringend dazu sich jetzt zu informieren und vorzubereiten, sodass es am Ende nicht bereits zu spät ist.

Wenden Sie sich gerne direkt an uns unter:

info@gutegenossenschaft.de

Oder auch direkt an Sven Leudesdorff-Pfeifer, unter:

slp@gutegenossenschaft.de

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