Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Genossenschaft, GmbH oder Stiftung: Alles sinnlos?

Immer wieder wird behauptet, bestimmte Gesellschafts- oder Vermögensstrukturen seien grundsätzlich ungeeignet oder überholt.
Doch so einfach ist es nicht. In diesem Beitrag zeigen wir, warum Genossenschaft, vermögensverwaltende GmbH, Stiftung oder privatnütziger Verein jeweils eigene Vor- und Nachteile haben – und weshalb die passende Struktur immer vom konkreten Fall abhängt.

Warum pauschale Aussagen zu Strukturen problematisch sind

Aktuell gibt es immer wieder Berater, die einzelne Rechtsformen oder Gestaltungen pauschal schlechtreden und im Gegenzug die eigene bevorzugte Struktur als vermeintlich beste Lösung darstellen.

So werden beispielsweise vermögensverwaltende GmbHs, Stiftungen oder auch Genossenschaften grundsätzlich infrage gestellt.

 

Aus unserer Sicht ist genau das problematisch.

Denn jede Struktur hat eigene Vor- und Nachteile. Entscheidend ist deshalb nicht, eine Rechtsform grundsätzlich als gut oder schlecht zu bewerten, sondern zu prüfen, welche Struktur zur jeweiligen persönlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Situation passt.

Genossenschaft und die Diskussion um die Nennwertbarriere

Ein Beispiel hierfür ist die sogenannte Nennwertbarriere.

Teilweise wird behauptet, dass diese bei Genossenschaften überhaupt keine Rolle mehr spiele oder von den Finanzämtern bereits nicht mehr entsprechend bewertet werde.

 

Bei unseren Gestaltungen ist diese Diskussion allerdings ohnehin nicht entscheidend.

Wir haben unsere Genossenschaftsstrukturen bereits vor einiger Zeit so aufgebaut, dass sie nicht auf die Nennwertbarriere angewiesen sind.

Der Grund dafür ist einfach: Wir möchten eine Gestaltung nicht davon abhängig machen, ob eine einzelne steuerliche Argumentation langfristig Bestand hat.

 

Aktuell funktioniert die Nennwertbarriere weiterhin. Trotzdem halten wir es für sinnvoller, Strukturen so zu gestalten, dass sie auch ohne diese Regelung funktionieren.

Gibt es mit Genossenschaften ständig Ärger mit dem Finanzamt?

Ein weiterer häufiger Vorwurf lautet, dass Genossenschaften regelmäßig Probleme mit den Finanzämtern verursachen.
Diese Erfahrung können wir so nicht bestätigen.


Über unsere Kooperationskanzlei haben wir einen umfassenden Überblick über mehrere hundert neu gegründete Genossenschaften und deren Jahresabschlüsse.
Dadurch wissen wir sehr genau, welche Fragen Finanzämter stellen und wo tatsächlich Diskussionsbedarf entsteht.
Natürlich gibt es einzelne Fälle, in denen bestimmte Punkte geprüft oder hinterfragt werden.
Das ist allerdings nichts, was ausschließlich Genossenschaften betrifft. Auch bei GmbHs, Stiftungen oder anderen Strukturen können steuerliche Fragen mit dem Finanzamt diskutiert werden.


Von einem grundsätzlichen oder permanenten „Ärger mit dem Finanzamt“ kann daher aus unserer Erfahrung keine Rede sein.

Was kann ein privatnütziger Verein?

Als vermeintliche Alternative wird teilweise der privatnützige Verein dargestellt.

Dabei wird häufig argumentiert, dieser könne sämtliche Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH, einer Stiftung und einer Genossenschaft miteinander verbinden.

 

Auch hier gilt jedoch: Entscheidend ist, sich die Details anzusehen.

Ein privatnütziger Verein kann durchaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten bieten.

Das bedeutet aber nicht, dass er automatisch für jede Situation besser geeignet ist als andere Strukturen.

Insbesondere bei der Frage, wie bestehendes Vermögen in die Struktur eingebracht wird, gibt es wichtige Unterschiede.

Wo liegen die Unterschiede bei der Vermögenseinbringung?

Wer bereits bestehendes Vermögen in einen privatnützigen Verein übertragen möchte, muss damit rechnen, dass dabei Schenkungssteuer anfällt.

Bei Immobilien kann zusätzlich Grunderwerbsteuer entstehen.

Der Grund liegt unter anderem darin, dass der privatnützige Verein kein steuerliches Einlagekonto besitzt.

Eine steuerfreie oder begünstigte Vermögenseinbringung ist daher nicht in gleicher Weise möglich wie bei bestimmten Körperschaften.

 

Anders sieht es bei einer GmbH oder Genossenschaft aus.

Da beides Körperschaften sind, gelten für sie entsprechende körperschaftsteuerliche Regelungen, durch die Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen günstiger eingebracht werden kann.

Genau hier zeigt sich, warum es wenig sinnvoll ist, unterschiedliche Strukturen pauschal miteinander zu vergleichen.

Auch Vereine und Stiftungen können sinnvoll sein

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Vereine oder Stiftungen grundsätzlich ungeeignet wären.

Im Gegenteil: Auch wir arbeiten mit

  • gemeinnützigen Vereinen,
  • gemeinnützigen Treuhandstiftungen,
  • Familienstiftungen
  • und weiteren Strukturen.

 

Die Frage ist lediglich, wann welche Struktur sinnvoll eingesetzt wird.

Ein Verein kann in einem Fall genau die richtige Lösung sein, während in einem anderen Fall eine Genossenschaft, GmbH oder Stiftung deutlich besser passt.

Deshalb sollten einzelne Rechtsformen nicht schlechtgeredet werden, nur um eine andere Gestaltung attraktiver erscheinen zu lassen.

Warum die individuelle Gestaltung entscheidend ist

Am Ende kommt es immer auf die individuelle Situation an.

Welche Struktur sinnvoll ist, hängt beispielsweise davon ab,

  • welches Vermögen bereits vorhanden ist,
  • wie dieses Vermögen eingebracht werden soll,
  • welche steuerlichen Ziele verfolgt werden,
  • welche langfristige Nutzung geplant ist
  • und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen.

 

Es gibt deshalb nicht die eine Struktur, die für jeden Menschen und jeden Anwendungsfall gleichermaßen geeignet ist.

Genau deshalb sollte die Gestaltung nicht mit einem fertigen Ergebnis beginnen, sondern mit einer Analyse der persönlichen Ausgangssituation.

Interesse am privatnützigen Verein?

Wer sich speziell für den privatnützigen Verein interessiert, kann sich ebenfalls gerne bei uns melden.

Unsere kooperierende Steuerkanzlei beschäftigt sich bereits seit rund 50 Jahren mit Vereinen und verfügt entsprechend über umfassende Erfahrung in diesem Bereich.

 

Bei ausreichend Interesse ist ein eigenes Webinar zum privatnützigen Verein geplant.

Interessenten können sich hierzu unter info@gute-genossenschaft.de melden.

Auch wenn Sie diesen Beitrag erst deutlich später lesen, können Sie weiterhin anfragen. Möglicherweise steht dann bereits eine Aufzeichnung eines entsprechenden Webinars zur Verfügung.

Fazit

Keine Struktur ist grundsätzlich gut oder schlecht.

Genossenschaft, vermögensverwaltende GmbH, Stiftung und privatnütziger Verein haben jeweils eigene Stärken, Schwächen und steuerliche Besonderheiten.

Gerade bei der Einbringung von Vermögen können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Während GmbHs und Genossenschaften als Körperschaften bestimmte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten, können bei einem privatnützigen Verein unter anderem Schenkungs- und Grunderwerbsteuer eine Rolle spielen.

 

Entscheidend ist deshalb nicht, eine Struktur zur vermeintlich besten Lösung zu erklären.

Viel wichtiger ist die Frage: Welche Gestaltung passt zur individuellen Situation und zum konkreten Ziel?

Genau deshalb sollten unterschiedliche Rechtsformen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern sachlich miteinander verglichen und individuell eingesetzt werden.

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