Darum lohnt sich eine D&O-Versicherung für Ihre Genossenschaft

In mehr als 30 Jahren Erfahrung im Genossenschaftswesen erlebt man so Einiges!

Diese Woche gewährt uns Sven Leudesdorff-Pfeifer Einblicke in seine eigenen Erfahrungen mit D&O-Versicherungen und erzählt von einem persönlichen Fall, in dem er auf die D&O-Versicherung angewiesen war.

 

Erfahren Sie wofür eine D&O-Versicherung da ist, was sie für Sie tun kann und in welchen Fällen sie sich für Ihre Genossenschaft lohnt.

Sven Leudesdorff-Pfeifer über D&O Versicherungen und Genossenschaften

Was ist eigentlich eine D&O-Versicherung?

D&O steht für “Directors & Officers”. Bei einer D&O-Versicherung handelt es sich also um eine Vermögenshaftpflichtversichung für ein Unternehmen und seine leitenden Angestellten.

Dabei greift die Versicherung bei verschiedenen Haftungsfällen:

Wie üblich gibt es auch hier verschiedene Außnahmen, in denen der Versicherungsschutz nicht gilt, wie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Persönliche Erfahrung: D&O-Versicherung im Genossenschaftswesen

  • Wie alles begann

    Vor einigen Jahren bat ein Verband Herrn Sven Leudesdorff-Pfeifer eine Aufsichtsratsposition bei einer Genossenschaft zu übernehmen, der es zu diesen Zeitpunkt nicht gut ging, um möglichst nah an der Situation zu sein den Verband mit Rat und Tat im Sinne des Genossenschaftsgesetzes zu unterstützen.
    Bei der Sitzung fiel die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden auf Herrn Sven Leudesdorff-Pfeifer und es wurde eine D&O-Versicherung für die Vorstände und den Aufsichtsrat beschlossen.

  • Das Wegfallen des Genossenschaftszwecks und finanzielle Schwierigkeiten

    Die besagte Genossenschaft ermöglichte Menschen eine Eigenheimzulage, indem sie Genossenschaftsanteile kauften. Gegen das Konzept war zu diesem Zeitpunkt nichts einzuwenden. Noch heute findet man eine ähnliche Systematik bei der KfW.

    Kurz darauf entfiel jedoch die Eigenheimzulage durch eine Gesetzesänderung womit die Genossenschaft keinen Geschäftszweck, bzw. Genossenschaftszweck mehr hatte.
    Mit Verlust des Genossenschaftszwecks entfiel auch die Einnahmequelle der Genossenschaft. Zudem war noch eine 7-stellige Summe an Mitgliedsbeiträgen offen, da viele Mitglieder bereits als solche gezeichnet waren, ihre Anteile jedoch noch nicht bezahlt hatten. Der Vorstand versuchte daraufhin mit mäßigem Erfolg die rückständigen Einlagen einzutreiben.

  • Plan B und sein Scheitern

    Natürlich musste dringend neues Geschäft generiert werden. Die grundsätzliche Idee dabei war, die in der Genossenschaft liegenden Immobilien mit geringem Wert zu verkaufen.
    Sowohl Aufsichtsrat und Vorstand als auch eine Reihe von Beratern und Experten im Genossenschaftswesen waren involviert um der Genossenschaft eine neue Ertragsmöglichkeit zu verschaffen. Leider blieben die Maßnahmen aus verschiedenen Gründen hinter den Erwartungen zurück. Daher wurde nach einigen Jahren festgestellt, dass die Genossenschaft insbesondere aufgrund der nicht eingezahlten Einlagen keine gute Zukunftsaussicht hat.
    Somit standen alle Zeichen auf Insolvenz.

  • Das Insolvenzverfahren

    Eine insolvente Genossenschaft kommt so gut wie gar nicht vor. Dementsprechend ist das Wissen zu einem Insolvenzverfahren einer Genossenschaft nur rar gesät.
    In diesem Fall wurde nach der Anmeldung der Insolvenz ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestimmt, der die Geschäfte der Genossenschaft übernommen hat. Die bisherigen Organträger und Aufsichtsräte waren also nicht mehr handlungsbefugt und der Vorstand musste dem Insolvenzverwalter unentgeltlich zuarbeiten.

    Nach über einem Jahr kam dann der Schock: Dem Vorstand und Aufsichtsrat wurde in einem Schreiben vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass sie der Genossenschaft einen 7-stelligen Betrag als Schadensersatz zu zahlen haben. Dies wurde größtenteils mit den gezeichneten, aber nicht eingezahlten Genossenschaftsanteilen und dem Vorwurf mangelnder Bemühungen diese beizutreiben begründet.

  • Das Eingreifen der D&O-Versicherung

    Nach deutschem Recht haften die Vorstände und Aufsichtsräte für solch einen Schaden gemeinschaftlich mit ihrem Privatvermögen. Da sich Vorstand und Aufsichtsrat weigerten den Betrag zu zahlen, reichte de Insolvenzverwalter Klage beim Landgericht ein. Dieses forderte die Genossenschaft auf einen 5-stelligen Vorschuss an Gerichtskosten zu zahlen und verwies abermals auf die Haftung mit Privatvermögen und dass im Zweifel bei einer beliebigen Person zwangsvollstreckt werden könne.

    Hier kam die D&O-Versicherung ins Spiel. Nach Schadensmeldung stellte die Versicherung innerhalb von 24h eine der besten Kanzleien in diesem Gebiet zur Seite und bezahlte sofort sämtliche Auslagen.
    Tatsächlich hat die D&O-Versicherung die komplette Verteidigung übernommen und am Ende sogar noch die gesamten Kosten des Vergleiches inklusive schlussendlich ausgehandelten Vergleichsbetrages bezahlt.
    Der Schaden für den Vorstand und Aufsichtsrat belief sich lediglich auf die eigenen Fahrtkosten zu den Gerichtsverhandlungen und eine gehörige Portion Nerven.

  • Fazit

    Ohne der D&O-Versicherung wäre diese Geschichte ganz anders verlaufen. Wahrscheinlich wäre am Privatvermögen der leistungsfähigsten Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats zwangsvollstreckt worden, was fatale Folgen für die Betroffen gehabt hätte.

    Herr Sven Leudesdorff-Pfeifer ist noch immer dankbar, dass rechtzeitig eine D&O-Versicherung abgeschlossen wurde, die sie so hervorragend verteidigt hat und dass die Situation mit vernünftigen Vereinbarungen beendet werden konnte.

Warum also keine D&O-Versichung?

Kurzum: Es gibt keinen Grund auf eine D&O-Versicherung zu verzichten.

 

Zwar ist diese Erfahrung von Herrn Sven Leudesdorff-Pfeifer ein extremes Beispiel, zeigt jedoch wie wichtig ein guter Schutz ist.

Auch bei einer Genossenschaft kann es durchaus zu Schäden von Außen kommen, die von der Genossenschaft aufgrund ihres Rechtsgefüges dem Vorstand gegenüber geltend  gemacht werden müssen.

In diesen Fällen ist die D&O-Versicherung die einzige Möglichkeit sich gegen solche Schäden und vor allem gegen die resultierenden Kosten Anwalts- und Gerichtskosten abzusichern.

Wir raten Ihnen daher dringend dazu, neben den üblichen Betriebsversicherungen auch eine D&O-Versichung abzuschließen.

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