Sacheinlage
Als eine weitere Möglichkeit können Sie Immobilien per Sacheinlage in eine Genossenschaft einbringen.
Das geschieht im Prinzip so, dass Sie Geschäftsanteile (Geschäftsguthaben) bzw. Mitgliedsanteile der Genossenschaft zeichnen und diese dann nicht mit Geldmitteln bezahlen, sondern mit einer Immobilie.
Ein Nachteil dabei ist, dass der Nennwert Ihrer Anteile an der Genossenschaft dann dem Wert der Immobilie entspricht.
Diese Anteile können Sie anschließend auf andere Mitglieder übertragen oder kündigen.
Bei einer Kündigung müsste die Genossenschaft das Geschäftsguthaben jedoch auch auszahlen.