
Die vermögensverwaltende Genossenschaft
Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Zu Beginn des Jahres gibt es einiges zu tun – das gilt auch für Genossenschaften.
Was genau das ist, warum es so wichtig ist damit jetzt zu beginnen und warum der Jahresanfang auch die beste Zeit zum Gründen ist, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Für Gründer ist der Jahresbeginn die beste Zeit um loszulegen und ihre Gründung auf den Weg zu bringen.
Denn bereits ab dem Frühling kommen Sie sonst sowohl bei den Verbänden, als auch bei den Registergerichten in die Hochzeiten, auf welche unmittelbar die Urlaubszeit folgt.
Die Gründung dauert somit ggf. viel länger, als ursprünglich geplant und Sie können nicht bereits zur Jahresmitte mit Ihrer Genossenschaft durchstarten.
Selbiges gilt für alle diejenigen, die Umstrukturierungen in Ihrer Genossenschaft planen.
Zum Jahresanfang weht noch ein frischer Wind und Sie haben vermutlich bessere zeitliche Kapazitäten um alles Notwendige vorzubereiten.
Dabei spielt eben auch die Verfügbarkeit von Steuerberatern usw. eine große Rolle.
Haben Sie Ihre Genossenschaft im vergangenen Jahr gegründet, so erwartet Sie dieses Jahr (im 1. Betriebsjahr) die Erstprüfung durch den Verband.
Dafür können Sie schon vieles vorbereiten und haben ggf. noch genügend Zeit auf auftretende Komplikationen zu reagieren:
Wichtig: Das vergangene Jahr sollte insofern abgeschlossen sein, dass Ihnen für jede Förderung, Vergünstigung und Sondersituation ein entsprechender, rechtssicherer Beschluss vorliegt.
Wie auch in anderen Körperschaften oder Kapitalgesellschaften steht die Prüfung der Zahlen und Buchungsvorgänge im letzten Jahr an.
Generell ist dies ein guter Zeitpunkt für die Jahresplanung.
Dazu kann beispielsweise die Erstellung eines Chancen- und Risikoberichts gehören
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Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Wir haben hier bereits diverse Beiträge zu gemacht und auch in unserem Newsletter und der Frage der Woche wurde dieses Thema immer wieder aufgenommen.
Dennoch handelt es sich noch immer um eine der beliebtesten Fragen unserer Kunden:
Kann die Genossenschaft für Ihr Mittagessen aufkommen?
Dieser Beitrag widmet sich einem etwas unangenehmen, aber dennoch sehr wichtigem Thema:
Kann die Genossenschaft vor Pfändung und so auch vor Insolvenz schützen?
Wie genau funktioniert das und welche Probleme können dabei auftreten?
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