
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In den letzten Wochen erreichen uns immer wieder Nachrichten, dass das Finanzamt diverse Förderungen in Genossenschaften, die nicht durch uns gegründet wurden, nicht anerkennt.
Das sorgt natürlich für Verunsicherung, weshalb wir uns in diesem Beitrag näher mit den Ursachen auseinander setzen undaufzeigen, wie so etwas vermieden werden kann.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Wie kann es sein, dass manche Förderungen nicht anerkannt werden?
Die Ursache liegt in einer fehlerhaften oder unvollständigen Satzung.
Die Satzung der Genossenschaft muss richtig gestaltet sein, sodass sie für Sie und Ihre Mitgliederstruktur, Ihre Idee, Ihre Tätigkeit und Ihren Geschäftsbetrieb, Ihren Zweck und Gegenstand der Genossenschaft passt.
Ist dies nicht gegeben, so gründen Sie i.d.R. eine illegale Genossenschaft, die zwar eingetragen wird, steuerlich jedoch nicht den gewünschten Effekt hat – ganz im Gegenteil.
Das größte Problem ist die Fehlinterpretation des Genossenschaftsgesetzes als Steuergesetz durch diverse Gründer in Deutschland.
Dabei hat das Genossenschaftsgesetz als solches überhaupt nichts mit der steuerlichen Betrachtung zu tun, sondern es soll eine Förderstruktur für mehrere herstellen. Dabei ist es unabdingbar, das sich ein zusammenhängendes Gesamtbild ergibt.
Hinzu kommt, dass bei diesen Gründern elementare Dinge aus der Satzung herausgelöst werden, die eigentlich in der Satzung stehen müssten, weil das Gesetz sagt, dass diese Dinge in der Satzung geregelt werden müssen – anderenfalls gilt das bestehende Gesetz.
Diese Gründer jedoch versuchen diese Dinge über allgemeine Geschäftsordnungen von Vorständen, Aufsichtsräten oder der Genossenschaft selbst zu regeln. Dies ist aber per Gesetz nicht möglich.
Ähnliches gilt für die Förderrichtlinien, die dort festgelegt werden. Diese sind reine Lippenbekenntnisse, die vor dem Finanzamt keinen Bestand haben.
Ein Beispiel:
Die Genossenschaft „fördert“ private Kreuzfahrten und interpretiert diese als Förderung eines interkulturellen Austauschs.
Wie argumentieren die Gründer solch offensichtlich fehlerhaften Genossenschaften?
Das beliebte Hauptargument ist, dass es hier „noch“ keine Rechtssprechung gibt. Und solange es keine Rechtssprechung zu diesem Thema gibt, werden Sie erstmal diese Förderungen bekommen können.
Es müsste sonst erstmal ein Urteil gefällt werden.
Das ist natürlich Blödsinn, denn in der Praxis funktioniert es anders:
Das Finanzamt betrachtet diese „Förderungen“ als verdeckte Gewinnausschüttung, d.h. die Genossenschaft muss es nochmal versteuern und es fallen zusätzlich 25% Abgeltungssteuer an.
In der Praxis hat dies nun zur Folge, dass Sie gegen das Finanzamt klagen müssen.
Wie sich leicht vermuten lässt, ist nicht nur die Nichtanerkennung der Förderungen ein Problem.
Die meisten dieser Genossenschaften sind bei zwei bestimmten Verbänden, insbesondere einem davon, eingetragen, bei dem mit weiteren Schwierigkeiten zu rechnen ist.
Aktuell müssen alle Genossenschaften dieses Verbandes alle 3 Monate eine Erklärung über die Entwicklung der Genossenschaft abgeben.
Das liegt daran, dass der Verband die Pflichtprüfungen nicht durchgeführt hat.
Entsprechend sollten alle Mitglieder der betroffenen Verbände in der kommenden Zeit mit einer Nachschau durch das Finanzamt oder den gezwungenen Verband rechnen.
All diese Probleme, auch die fehlerhaften Satzungen hängen im wesentlichen mit diesen Verbänden und deren Gründern zusammen.
Diese treten gerne als Spzialisten und zetrtifizierte Genossenschaftsberater auf – was es gar nicht gibt.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch in unserem Beitrag: „Aufruhr im Genossenschaftswesen, jetzt hagelt es Anzeigen?“
Da sich diese Berichte häufen entstehen natürlich auch bei unseren Kunden Unsicherheiten.
„Bin ich auch betroffen?“, „Muss ich mich darauf einstellen, dass meine Förderungen nicht anerkannt werden?“
Hier haben wir eine eindeutige Antwort: Nein!
Kunden, die mit der GutenGenossenschaft gegründet haben, haben keinen Grund zur Sorge.
Das liegt insbesondere daran, dass wir sehr sorgfältig auf die Gestaltung der Satzung achten um eben solche Fehler zu vermeiden.
Zum Vergleich: Bei den betroffenen Genossenschaften umfassen die Satzungen oft nur 1 – 2 Seiten, während es bei uns ca. 25 Seiten sind.
Dabei sind wir sehr sorgsam in der Ausarbeitung und alle Genossenschaften, die durch uns gegründet wurden, haben ein nachweisliches Mitgliedergeschäft und nachweisliche Beschlüsse zu diesen Themen.
Dabei bauen wir meist gar nicht auf „Förderung“ lt. § 1 des GenG auf, sondern auf der „zurückgetretenen“ Gewinnerzielungsabsicht der Genossenschaft. D.h. die Reihenfolge der Ziele ist:
Natürlich sollte auch hier nicht ohne Sinn und Verstand gehandelt werden, denn logischerweise sollte die Förderung zum Genossenschaftszweck passen.
Sie müssen Ihre Genossenschaft nun nicht direkt dicht machen – aber ordentlich aufräumen.
Das bedeutet vor allem die Korrektur der Satzung und des dahinter stehenden steuerlichen Konzepts.
Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei.
Lassen Sie sich nicht zu schnell verunsichern.
Sind Sie nicht bei einem der fragwürdigen Verbände Mitglied, haben Sie i.d.R. auch keinen Anlass zur Sorge.
Möchten Sie dennoch auf Nummer sicher gehen, können wir Sie gerne beraten und uns Ihre Satzung anschauen.
Sollten Sie bei einem der betroffenen Verbände Mitglied sein, so empfehlen wir Ihnen dringend eine ordentliche Überarbeitung Ihrer Satzung und der Grundlagen Ihrer Genossenschaft. Zudem sollten Sie nach diesen Anpassungen dringend zu einem anderen Verband wechseln.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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