Hier sind die Mitglieder Bauern, die Trauben anbauen und diese Trauben an die Genossenschaft verkaufen.
Die Genossenschaft keltert diese Trauben, macht Wein daraus und verkauft diesen Wein an Dritte / Nichtmitglieder.
Es handelt sich also um eine Absatzgenossenschaft. Das Mitgliedergeschäft ist in diesem Fall der Verkauf der Trauben an die Genossenschaft.
In diesem Beispiel hat die Genossenschaft nun am Ende des Jahres 100.000 € Gewinn gemacht.
Dabei hat die Genossenschaft ja gar keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern soll die Mitglieder und deren geschäftliche Tätigkeit fördern.
Wie sieht nun demnach die größtmöglich Förderung aus? Richtig! Die Bauern erhalten mehr Geld für ihre Trauben.
Es wird also verargumentiert, dass die Genossenschaft den Bauern zu wenig Geld für die Trauben gezahlt hat und mithilfe der Genossenschaftlichen Rückvergütung hat sie nun die Möglichkeit diesen “Fehler” zu beheben.
Dies läuft dann folgendermaßen ab:
Die Genossenschaft darf nach Beschluss der Mitglieder diese “Mehrkosten” in den Aufwand bringen. Der Überschuss wird dann an die Mitglieder verteilt und zwar entsprechend der Menge der jeweils gelieferten Trauben.
Bauer 1 hat bspw. 1 Tonne Trauben geliefert und erhält entsprechend eine Rückvergütung in Höhe von 10.000 €, Bauer zwei hat 5 Tonnen geliefert und erhält 50.000 € und Bauer 3 hat 4 Tonnen geliefert und erhält 40.000 €.
Diese Rückvergütung fließt aber natürlich nicht in das private Vermögen der Bauern ein, sondern es handelt sich um einen nachträglichen (ggf. periodenfremden) Ertrag aus den Trauben. Entsprechend wird er ganz regulär als Einkommen versteuert.