Was genau ist denn mit dem “Fördergeschäftsbetrieb” gemeint?
Ihnen ist dieser vielleicht unter dem Begriff “Mitgliedergeschäft” geläufiger.
Letztendlich umfasst der Fördergeschäftsbetrieb die die im Zweck beschriebene Tätigkeit der Genossenschaft, bzw. das Ziel der Genossenschaft.
Die Satzung definiert dabei im Gegenstand der Genossenschaft, wie diese das erreichen möchte.
Ein Beispiel:
Die Genossenschaft möchte Ferienimmobilienkonzepte planen und umsetzen. In diesem Kontext müssen natürlich Immobilien und Flächen besichtigt und die Machbarkeit vor Ort geprüft werden.
In diesem Fall ist eine Reise absolut notwendig und gerechtfertigt, denn sie dient der Zweckerreichung der Genossenschaft. Bei einer GmbH würde man hier einfach von einer Geschäftsreise sprechen.
In der Praxis läuft dies auch vergleichbar zu einer Geschäftsreise ab: Sie treten also die Reise an, um der Genossenschaft Informationen einzuholen o.Ä. und dokumentieren und protokollieren dies.
Zudem wird bei diesen Reisen i.d.R. auch ein Eigenanteil von 15% angenommen, da Sie dort natürlich auch private Zeit verbringen.
Wenn Sie für diese Reise einen ordentlichen Beschluss, ein vernünftige Begründung und die zuvor genannten Dokumente wie Protokoll, etc. haben, so handelt es sich um eine Reise im Fördergeschäftsbetrieb.