
Wer ist bei Ihrer Genossenschaft der Chef im Ring?
Wir haben in den vergangen Beiträgen dieser Reihe gelernt, dass Sie Mehrstimmrechte in der Genossenschaft vergeben können.
Aber wozu eigentlich? Was nützen Ihnen diese Mehrstimmrechte?
Wer sich mit Genossenschaften beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff der kleinen, bzw. der großen Genossenschaft.
Doch was genau heißt das eigentlich und worin unterscheiden sich die Formen auf im Gesetz?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Hier möchten wir einmal die die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einer kleinen und einer großen Genossenschaft gegenüberstellen:
Die GuteGenossenschaft gründet in der Regel kleine Genossenschaften, da wir hier gewisse Vereinfachungsvorschriften haben, die es dem Verband beispielsweise erlauben ein weniger umfangreiches Gutachten zu erstellen als vergleichsweise bei einer großen Genossenschaft.
Zudem ist auch die Prüfung der kleinen Genossenschaft sehr viel günstiger, da weniger geprüft werden muss.
Sollten Sie in Ihrer kleinen Genossenschaft die Grenze für die Bilanzsumme überschreiten, so wird Ihre Genossenschaft zumindest prüfungsseitig zu einer großen Genossenschaft.
Tatsächlich werden Sie jedoch erst mit der Aufnahme des 21. Mitglieds zu einer echten großen Genossenschaft. Dieser Beitritt muss dann durch die Generalversammlung beschlossen werden.
Dies zieht auch zwingend eine Satzungsänderung nach sich, um die darin enthaltenen Regelungen an die große Genossenschaft anzupassen.
Die kleine Genossenschaft bringt viele Vorteile mit sich, weshalb wir i.d.R. auch zu solch einer kleinen Genossenschaft raten.
Wenn Sie am überlegen sind von einer kleinen zu einer großen Genossenschaft zu wechseln, sprechen Sie uns gerne an.
Generell empfiehlt es sich jedoch, wenn möglich, bei einer kleinen Genossenschaft zu bleiben um hier weiterhin von den Erleichterungen zu profitieren.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unseren Gründungspartner – die GuteGenossenschaft (GuGe eG):
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Wir haben in den vergangen Beiträgen dieser Reihe gelernt, dass Sie Mehrstimmrechte in der Genossenschaft vergeben können.
Aber wozu eigentlich? Was nützen Ihnen diese Mehrstimmrechte?

Im Rahmen unserer Beitragsreihe zum Thema Satzungsgestaltung bei Genossenschaften schauen wir uns heute das Thema der Betriebsaufspaltung näher an. Was ist das eigentlich und kann man sie per Satzung verhindern?

Mit der Satzung lässt sich in der Genossenschaft vieles flexibel ausgestalten. Dabei können auch Mehrstimmrechte vergeben werden.
Aber warum kann das sinnvoll sein und welche Auflagen gibt es hierfür?
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