In der Regel gibt ein Mitglied der Genossenschaft ein Darlehen, bspw. für die Anschaffung von etwas.
Dabei gilt: Wer im Sinne des BGB ein Unternehmer ist, darf der Genossenschaft für ihr Anlagevermögen bis zu 2,5 Mio. € leihen.
Dabei wird derzeit diskutiert ob dies als Gesamtsumme oder pro Asset gilt.
Als Privatperson können Sie an die Genossenschaft, aufgrund des Kleinanlegerschutzes ein Darlehen in maximaler Höhe von 25.000 € geben.
Wichtig:
Das aus dem Darlehen erhaltene Geld darf nicht für den Fördergeschäftsbetrieb ausgegeben werden, d.h. für Förderungen und Vergünstigungen. Hierfür muss das Geld aus dem Fördergeschäftsbetrieb selbst verdient werden.
In Zukunft sind hier weitere Verschärfungen und Einschränkungen zu erwarten um zu vermeiden, dass die Genossenschaft einfach Geld einsammelt und die Menschen evtl. betrogen werden.
Das ist in der Vergangenheit leider immer mal wieder passiert, weshalb hier zeitnah neue Verschärfungen in Kraft werden sollen.