
Die vermögensverwaltende Genossenschaft
Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Was sind die Grundprinzipien und Werte, die eine Genossenschaft ausmachen und von anderen Körperschaften unterscheiden?
Dieser Beitrag erklärt Ihnen die bestehenden Zusammenhänge und Begrifflichkeiten.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Prinzip der Gleichbehandlung aller Mitglieder
Demokratie-Prinzip
Prinzip der Förderung ihrer Mitglieder
Vorstand ist Organ der Genossenschaft
Genossenschaften sammeln kein Geld ein
Was einer alleine nicht kann, können aber zwei oder drei oder sieben zusammen! Wohnraum für andere und mich bauen und zur Verfügung stellen? Das ist alleine schwierig, deswegen schließt man sich mit zusammen und verwirklicht die gemeinschaftliche Idee in einer Genossenschaft zum Wohle der Gesellschaft.
Die Genossenschaft soll ihre Mitglieder durch das Konstrukt und durch den enthaltenen Besitz fördern und unterstützen. Werte sind deshalb wichtig, weil es die Ausrichtung der Genossenschaft beeinflusst. Diese werden schriftlich im Zweck der Genossenschaft festgehalten. Die Satzungsautonomie ermöglicht jegliches Vorhaben in den Zweck der Genossenschaft aufzunehmen und selber zu definieren.
Genossenschaften sind eine Körperschaft ohne gewinnerzielende Absicht. Das Prinzip ist vielmehr die Förderung der Mitglieder gemäß der eigenen Definition in der Satzung. Gemeinschaftlich können innerhalb der Genossenschaft ganz viele unterschiedliche Ziele und Absichten verfolgt werden. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Der Art und Weise wie diese erreicht werden können jedoch schon.
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Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Wir haben hier bereits diverse Beiträge zu gemacht und auch in unserem Newsletter und der Frage der Woche wurde dieses Thema immer wieder aufgenommen.
Dennoch handelt es sich noch immer um eine der beliebtesten Fragen unserer Kunden:
Kann die Genossenschaft für Ihr Mittagessen aufkommen?
Dieser Beitrag widmet sich einem etwas unangenehmen, aber dennoch sehr wichtigem Thema:
Kann die Genossenschaft vor Pfändung und so auch vor Insolvenz schützen?
Wie genau funktioniert das und welche Probleme können dabei auftreten?